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29.01.2021

Antworten zum Bebauungsplan "DerIndustriepark Lippe"

Im Rahmen der freiwilligen Beteiligung der Öffentlichkeit während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Be 10 „DerIndustriePark Lippe“, beantwortet die Stadt Horn-Bad Meinberg eingereichten Fragen. 

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Aufbau der Antworten
Beratung zu den Stellungnahmen/Satzung

A1 Belange des Bauleitplanverfahrens

A1.1 Beteiligung der Öffentlichkeit
A1.2 Gebietscharakter
A1.3 Angebotsplanung/Vorhabenbezug
A1.4 Verkehr und Erschließung
A1.5 Immissionsschutz
A1.6 Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz
A1.7 Naturschutz und Landschaftspflege, Ausgleichsflächen
A1.8 Artenschutz
A1.9 Bodenschutz
A1.10 Archäologie
A1.11 Klimaschutz
A1.12 Auswirkungen durch Gebäude
A1.13 Sonstige Punkte

A2 Belange außerhalb des Bauleitplanverfahrens

A2.1 Amazon

Anlagen und Verweise

Einleitung

Gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) wird der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung, dem Umweltbericht sowie den bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen vom 07.01.2021 bis einschließlich dem 15.02.2021 öffentlich ausgelegt.

Die Stadt Horn-Bad Meinberg hat sich 2020 aufgrund des großen Interesses der Öffentlichkeit, des Stellwert des IndustrieParks Lippe im städtebaulichen Gefüge sowie der komplexen Zusammenhänge entschlossen, in Anlehnung an die Einwohnerversammlung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung auch im Zeitraum der Offenlage eine entsprechende Versammlung durchzuführen. Diese wäre ergänzend und nicht grundsätzlich vom Gesetzgeber durch das Baugesetzbuchs vorgegeben.

Aufgrund der Auswirkungen der vorliegenden Pandemie und den nunmehr im Zeitraum der Offenlage unveränderten Kontaktbeschränkungen, muss auf eine derartige Versammlung verzichtet werden.

Um der Öffentlichkeit trotzdem eine zusätzliche Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen, wurde auf der Webseite der Stadt Horn-Bad Meinberg für den Zeitraum bis einschließlich dem 18.01.2021 die Möglichkeit eingeräumt, diese bei der Verwaltung einzureichen.

Durch die Verwaltung werden Ende Januar 2021, also mehr als 2 Wochen vor dem Ende der Offenlage, zu wesentlichen Hauptpunkten erste Antworten sowie Verweise auf Quellen zur inhaltlichen Vertiefung ins Netz gestellt. Diese sind dadurch allgemein zugänglich. Sofern ähnliche Fragen gestellt wurden oder zu einem Fragenkomplex zusammenzufassen waren, ist dies erfolgt. Das heißt der genaue Wortlaut ist nicht in jedem Fall identisch mit den gestellten Fragen.

Die eigentliche Offenlage mit der Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen ist unverändert bis einschließlich dem 15.02.2021 angesetzt.

Zu den Antworten ist unter anderem darauf hinzuweisen, dass die Offenlagefristen gemäß § 3 (2) BauGB für die Öffentlichkeit, gemäß § 4 (2) BauGB für die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die gemäß § 2 (2) BauGB für die Nachbarkommunen noch bis zum 15.02.2021 läuft. Das bedeutet, dass bis dahin weitere Informationen eingehen können, die sich auf die hier gegebenen Antworten auswirken. Ebenfalls betrifft dies die Tiefe der Antworten vor dem Hintergrund der verfügbaren Zeitfenster.

Durch dieses Vorgehen werden im Sinne einer Erörterung bereits innerhalb des Offenlagezeitraums Fragen behandelt. Die vollständige und maßgebende Abwägung zur Beratung in öffentlicher Sitzung erfolgt, wie gesetzlich vorgegeben, zur Satzung. Dadurch ist es möglich, dass die hier ausgeführten Sachverhalte dort inhaltlich noch ergänzt oder angepasst werden.

Wie in Horn-Bad Meinberg im Zuge von Bauleitplanverfahren üblich, erfolgt durch die Verwaltung an die Einwender schriftlich lediglich die Mitteilung des Abwägungsergebnisses. Zwischenzeitliche, schriftliche Mitteilungen auf eingereichte Fragen oder sonstige Mitteilungen sind im Grundsatz nicht vorgesehen. Gleichwohl finden im Regelfall und damit auch hier im Rahmen der verschiedenen Verfahrensschritte hierzu im öffentlichen Raum sowie in persönlichen Gesprächen Erörterungen und ein Informationsaustausch statt.

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Aufbau der Antworten

Gegenstand der Betrachtung ist der Bebauungsplan Be 10, der entsprechend den maßgebenden Regenwerken und hier im Besonderen das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung aufzustellen ist. Planungsstand ist die auf der Grundlage des Entwurfs aktuell stattfindende Offenlage.

Neben jeweils auf den Einzelfall bezogenen Anregungen und Sorgen wurden seitens der Öffentlichkeit immer wieder bestimmte, grundsätzliche Kritikpunkte oder allgemeine Fragen aufgeworfen. Im Sinne der Erstellung einer überschaubaren und möglichst gut nachvollziehbaren Bearbeitung werden nachfolgend zunächst grundlegende Planungsfragen und wiederholt vorgetragene Kritikpunkte, Anregungen und Hinweise aufgegriffen und zusammengefasst.

A1          Belange des Bauleitplanverfahrens

A1.1      Beteiligung der Öffentlichkeit
A1.2      Gebietscharakter
A1.3      Angebotsplanung / Vorhabenbezug
A1.4      Verkehr und Erschließung
A1.5      Immissionsschutz
A1.6      Wasserwirtschaft / Hochwasserschutz
A1.7      Naturschutz und Landschaftspflege, Ausgleichsflächen
A1.8      Artenschutz
A1.9      Bodenschutz
A1.10    Archäologie
A1.11    Klimaschutz
A1.12    Auswirkungen durch Gebäude
A1.13    Sonstige Punkte

A2          Belange außerhalb des Bauleitplanverfahrens

A2.1      Amazon

Wichtige, die Antworten ergänzende Inhalte befinden sich in den zum Bebauungsplan erstellten Unterlagen. Diese sind im Rahmen der Bekanntmachung zum Bebauungsplan Be 10 über die Webseite der Stadt Horn-Bad Meinberg einsehbar bzw. als PDF-Datei abrufbar. Dies sind im Einzelnen:

01 Übersichtsplan Be 10_Offenlegung [PDF-Dokument: 1,5 MB]

02 Be 10 Planzeichnung A1 ohne Maßstabsleiste_Offenlegung [PDF-Dokument: 7,8 MB]

02 Be 10 Planzeichnung A3_Offenlegung [PDF-Dokument: 7,9 MB]

02 Be 10 Planzeichnung A4_Offenlegung [PDF-Dokument: 7,9 MB]

02 Be 10 Planzeichnung Festsetzungen_Offenlegung [PDF-Dokument: 647 kB]

02 Be 10 Planzeichnung_komp_Offenlegung [PDF-Dokument: 12 MB]

02 Be 10 Planzeichnung_Offenlegung [PDF-Dokument: 13,9 MB]

03 Be 10 Begründung_Offenlegung [PDF-Dokument: 4,5 MB]

04 Be 10 UB_Offenlegung [PDF-Dokument: 2,6 MB]

Be 10 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [PDF-Dokument: 2,4 MB]

Be 10 erg. Stellungnahme u. Geruchsgutachten Be 10.1 [PDF-Dokument: 6,2 MB]

Be 10 Immissionsschutzgutachten [PDF-Dokument: 8,2 MB]

Be 10 Maßnahmenkonzept Artenschutz [PDF-Dokument: 4,1 MB]

Be 10 Umbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit [PDF-Dokument: 2,9 MB]

Be 10 Umbezogene Stellungnahmen der TÖB [PDF-Dokument: 1,2 MB]

Be 10 Verkehrsstudie [PDF-Dokument: 15,8 MB]

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Beratung zu den Stellungnahmen/Satzung

Sofern nach der Offenlage keine Grundzüge der Planung zu ändern sind, stellen die Satzungsberatungen den nächsten Verfahrensschritt dar. Hierbei sind im Rahmen der Abwägung zum Gesamtverfahren die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zu den §§ 3 (1) und 3 (2) BauGB, der Behörden und Träger öffentlicher Belange zu den §§ 4 (1) und 4 (2) BauGB sowie der Nachbarkommunen zu § 2 (2) BauGB zu behandeln. Dies erfolgt in öffentlicher Sitzung, die erforderlichen Beschlüsse sind durch die gewählten politischen Vertreter zu fassen.

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A1 Belange des Bauleitplanverfahrens

A1.1 Beteiligung der Öffentlichkeit

Frage 1: Es wird gefragt, weshalb die Anlieger nicht einbezogen werden.

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden hier die nach § 3 (1) und (2) BauGB vorgeschriebenen Beteiligungsschritte durchgeführt, wo jeder uneingeschränkt die Möglichkeit erhält, sich zu der Planung zu äußern.

Zusätzlich wurden auf freiwilliger (informeller) Basis noch zwei zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten geschaffen, die sich explizit an die Öffentlichkeit richten. Die erforderlichen Informations- und Beteiligungswege wurden somit eingehalten und zudem ergänzt.

Frage 2: Warum wurden die Bürger der Stadt Schieder-Schwalenberg OT Wöbbel in die Vorplanung zu dem Logistikzentrum nicht mit einbezogen?

Die Nachbarkommunen wurden parallel zu den §§ 4 (1) und (2) BauGB gemäß § 2(2) BauGB jeweils zum Bauleitplanverfahren beteiligt. Die Beteiligung der Bürger gemäß der §§ 3 (1) und (2) BauGB schließt alle Bürger ein, die sich äußern wollen. Die Planung der Bebauung obliegt dem Bauherren in Abstimmung mit der Zulassungsbehörde und der Stadt unter der Maßgabe des Bebauungsplans.

Frage 3: Im Rahmen der Bürgerbeteiligung im Frühjahr 2020 wurden Stellungnahmen von Privatpersonen geschrieben. Welche Punkte (außer Tempolimit in Belle auf 30km/h und auf B239 dann 50 km/h) fanden Berücksichtigung im überarbeiteten Bebauungsplan?

Die Stellungsnahmen von Privatpersonen betrafen eine Vielzahl von Punkten zu Untersuchungs- und Planungsinhalten. Diese sind weit umfänglich im Entwurf betrachtet. Eine Überprüfung der Einbindung in die Planung erfolgt aktuell im Rahmen der Offenlage, deren Frist für alle hieran Beteiligten bis zum 15.02.2021 läuft. Daher kann aktuell nicht gesagt werden, wozu ggf. noch Stellungnahmen erfolgen und inwiefern sich hier noch Änderungen ergeben.

Für eine aktuelle Vertiefung von Sachverhalten wird zunächst auf die Unterlagen zum Bebauungsplan verwiesen.

Frage 4: Auf der Grundlage von § 24 der Gemeindeordnung (GO) des Landes NRW werden weitere Einwohner-/Bürgerversammlung(en) in den Ortsteilen gewünscht.

Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens wurden neben den regulären Beteiligungen nach den §§ 3 (1) und (2) BauGB zwei ergänzende, freiwillige Bürgerbeteiligungen durchgeführt.

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A1.2 Gebietscharakter

Frage 1: In der „Vereinbarung über den interkommunalen Gewerbepark Lippe Süd“ zwischen den Städten Blomberg, Schieder-Schwalenberg und Horn-Bad Meinberg waren die Gebiete in Richtung Wöbbel und Belle ursprünglich als GE-Gebiete ausgewiesen, um die Anwohner z.B. vor der Lärmbelästigung zu schützen. Dies ist nun nicht mehr so angedacht. Wann wurde dies geändert und auf welcher Rechtsgrundlage?

Maßgeblich für die Art der Baulichen Nutzung sind der Regionalplan und diesem untergeordnet der Flächennutzungsplan. Darin wird nicht zwischen Gewerbe- und Industriegebieten (GE und GI) unterschieden.

Im Übrigen haben bezogen auf den gesamten IndustriePark Lippe zu den Kontingenten der Betriebe und zum Verkehr schalltechnische Untersuchungen stattgefunden, die von den zuständigen Stellen geprüft und umfassend im Bebauungsplan berücksichtigt wurden.

Frage 2: Was verstehen Sie unter einem Industriepark? Meines Wissens sollte der Industriepark ausschließlich Produktionsfirmen zugänglich gemacht werden. Meine Frage: Wann wurde der Industriepark um die Logistikfläche erweitert? Bisher ist in Ihrer Werbung von Industrie- und Gewerbeflächen, nichts aber von Logistikflächen zu lesen. Ihre Zielgruppen sind lt. Werbung Unternehmen aus dem Umfeld Maschinen- und Anlagenbau, Zuliefer- und spezialisierte Dienstleistungsunternehmen für die Holz- und Möbelindustrie, Metallverarbeitung, Kunststoffverarbeitende Industrie, Elektroindustrie, Recycling und Entsorgung. Deshalb meine Frage: Wann wurde diese Ausweitung vorgenommen und wann die Bürger der Stadt Schieder-Schwalenberg hierüber informiert??

Grundstücke im IndustriePark Lippe sind in erster Linie denjenigen Unternehmen vorbehalten, die in Relation zu ihrer Fläche auch eine entsprechend hohe Anzahl an Arbeitnehmern beschäftigen. Wenn dann auch die Einhaltung weiterer, umwelt- und umfeldrelevanter sowie im Hinblick auf eine betriebliche Baugenehmigung greifende Parameter gewährleistet sind, steht auch einer Ansiedlung eines Logistikers nichts entgegen.

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A1.3 Angebotsplanung/Vorhabenbezug

Frage 1: Der Bebauungsplan war ursprünglich als "vorhabenbezogen" deklariert. Mittlerweile ist es eine "Angebotsplanung".

a) Welche Planungen, Untersuchungen und potentiellen Festsetzungen werden durch diese Änderung des Bebauungsplans nicht mehr im Bebauungsplanverfahren, sondern in späteren Verfahrensschritten vorgenommen?

b) Welche Beteiligungs- und Einflussmöglichkeiten haben die Bürger.innen in diesen späteren Verfahrensschritten, wenn der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt haben sollte und beispielsweise Amazon einen konkreten Bauantrag stellt?

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Liegenschaften des Rates der Stadt Horn-Bad Meinberg hat in seiner Sitzung vom 19.08.2020 die Änderung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Be 10.2 „DerIndustriePark Lippe/Ludwigsberg“ beschlossen (VL-1053/14/20). Der bisherige Geltungsbereich wurde um die weiteren Flächen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Be 10.1 „DerIndustriePark Lippe/ Beller Feld“ erweitert, da eine sinnvolle Lärmkontigentierung, Verkehrsbetrachtungen und eine konzeptionelle Umsetzung der Maßnahmen für den Artenschutz sich nur auf den gesamten IndustriePark Lippe beziehen können. Die anderen Festsetzungen im Erweiterungsbereich sollen beibehalten werden.

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan regelt, wie der Name schon sagt, die baurechtlichen Vorschriften für ein konkretes Vorhaben. Dies ist hier nicht gegeben, da nicht mehr konkret das Logistikzentrum geplant wird, sondern die Erweiterung des IndustrieParks Lippe mit einem Teilbereich für ein Logistikzentrum. Die Verfahrensregeln eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind identisch mit denen von „herkömmlichen“ Bebauungsplänen. Es handelt sich nicht um eine Änderung des Bebauungsplans, sondern der Verfahrensart. Hieraus ergeben sich keine anderen Planungen, Untersuchungen oder Festsetzungen. Nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und damit der Beendigung des Bebauungsplanverfahrens, werden keine weiteren Verfahrensschritte und damit keine weiteren Beteiligungen durchgeführt.

Eine explizite, vom Gesetzgeber vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Bauleitplanverfahren.

Frage 2: Im jetzigen Bebauungsplan fehlen die Angaben zu dem geplanten Gebäude von Amazon. In früheren Unterlagen ist ersichtlich, dass es drei Bereiche für die LKW-Abfertigung geben wird – einer davon in Richtung Wöbbel. Es wäre wünschenswert, wenn hier Einfluss auf die Planung genommen wird, so dass „die ruhige Seite des Gebäudes“ in Richtung Wöbbel geht und so auch als (zusätzlicher) Lärmschutz dienen kann. Ist dies möglich?

Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen (nunmehr Angebotsbebauungsplan). Grundsätzlich sieht der Bebauungsplan einen Festsetzungsrahmen vor, in dem Bauvorhaben entwickelt werden können.

Die konkrete Ausgestaltung der Bebauung liegt beim Bauherren und wird durch die Genehmigungsbehörde abschließend beurteilt. In der Ausführung der Bebauung sind die Regelungen des Bebauungsplans einzuhalten, wodurch eine verträgliche Ausgestaltung der Anlagen gewährleistet wird. Eine explizite, vom Gesetzgeber vorgesehene Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Bauleitplanverfahren.

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A1.4 Verkehr und Erschließung

Frage 1: Eine Darstellung und Bewertung des Verkehrsaufkommens ist im Rahmen eines Gutachtens erforderlich und mit den relevanten Fachdienststellen abzustimmen. Einzubeziehen sind verkehrliche Aspekte der inneren und äußeren Erschließung. Zu bewerten sind u. a. die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, so z. B. im Hinblick auf die hohe Anzahl von Pkw-Bewegungen in kurzen Zeitfenstern bei Schichtwechseln. Auch zu berücksichtigen sind die bauliche Belastbarkeit der bestehenden Straße sowie ein Unterbinden möglicher Schleichwege.

Grundsätzlich sind Überlegungen anzustellen, die zu einer Reduzierung der Personen- und Lieferverkehre beitragen.

Die angeführten Fragestellungen wurden im Rahmen der Verkehrsstudie untersucht und/oder beim Kreis Lippe und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW erfragt. Wo erforderlich wurden Anpassungen vorgenommen und entsprechend in die Entwurfsunterlagen eingearbeitet. Sowohl die Studie als auch die weiteren Verfahrensunterlagen sind öffentlich zugänglich und abrufbar über den Internetauftritt der Stadt Horn-Bad Meinberg.

Frage 2: Der Kreuzungsbereich B 239/K73/L886 wird wahrscheinlich zu einem Unfallschwerpunkt, denn Logistiker sind stets in Eile! Warum bleibt dieser Kreuzungsbereich B 239 / K 73 / L 886 ohne Ampelsteuerung zumal hier zurückliegend nachweislich öfters Unfälle zu verzeichnen waren?

Wie den öffentlich zugänglichen Entwurfsunterlagen entnommen werden kann, ist beabsichtigt eine Ampel einzurichten sowie eine Abbiegespur anzulegen, um den Verkehrsfluss zu regeln und somit unter anderem auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.

Frage 3: Gibt es auf dem Industrieparkgelände Einstellplätze für LKWs, wenn LKW-Fahrer ihre Ruhepausen einhalten müssen? Wenn ja, sind diese mit Sanitäranlagen und Müllcontainer ausgestattet? Amazon interessiert dieses nicht, ist ja ein Logistikunternehmen und kein Transportunternehmen!

Im mittleren Plangebiet ist auf einer festgesetzten Verkehrsfläche ein sogenannter Pre-Check-In-Parkplatz für ca. 20 Sattelzüge mit angrenzender Wendeanlage vorgesehen. Sanitäranlagen sind in angrenzenden Betriebsgebäuden unterzubringen.

Frage 4: Hat Amazon Ihnen mittlerweile die, durch die Anlieferungen der Marketplace-Teilnehmer, entstehende Verkehrslast mitgeteilt?

Die Verkehre von sämtlichen Zulieferern wurden im Verkehrsgutachten berücksichtigt. Die angesprochenen Verkehre fallen darin unter die Kategorie unter „Schwerverkehr“.

Frage 5:

1. Auf welche Art und Weise wurden die Daten am 1. Oktober 2020 erhoben? Kameras waren nicht aufgehängt.

2. Handelt es sich bei der Verkehrszählung vom 1. Oktober lediglich um eine Ergänzung zur Studie vom 25. Mai 2020 und vom 26. Mai 2020?

Inwieweit wurden die Daten vom 25. Mai und 26. Mai 2020 genutzt?

3. Wie kann man aufgrund einer einmaligen Zählung innerhalb von zwei Mal vier Stunden auf das realistische Verkehrsaufkommen innerhalb einer Woche und eines Monats schließen wollen?

4. Warum bleiben Zeiten wie Mittag, Abend und Nacht vollkommen außen vor?

5. Warum wird nicht auch der sogenannte und erheblich Verkehr des Tourismus (Motorrad, Wohnmobil etc.) berücksichtigt. Dieser ist doch gerade in der Sommerzeit sehr erheblich und trägt stark zur Lärmbelästigung/ Verkehrschaos bei. Dies noch einmal verstärkt insbesondere anlässlich besonderer Events am Stausee, Bauernmärkte oder in der Urlaubszeit.

Zu 1.: Tag, Zeitraum und sonstige Parameter der Zählung sind von Straßen.NRW vorgeben bzw. abgestimmt. Ob hierzu zum allgemeinen Verständnis Informationen ergänzt werden sollten, wird geprüft.

Zu 2.: Es handelt sich bei der Zählung vom 01.10.2020 um eine komplett eigenständige Erhebung. Die zuvor im Mai erhobenen Daten wurden für die Berechnungen nicht hinzugezogen. Der Termin wurde von Staren.NRW vorgegeben.

Zu 3.: Die Zählung fand an einem normalen Werktag außerhalb der Schulferien statt. Zusätzlich zu der Vor-Ort-Erhebung wurde auf weitere Quellen zurückgegriffen und beispielsweise auf deren Grundlage sogar ein Prognosezuwachs berücksichtigt.
Dies kann der öffentlich zugänglichen Verkehrsstudie entnommen werden.

Zu 4.: Bei der realistischen Abschätzung einer Leistungsfähigkeit wird in aller Regel der „schlimmste anzunehmende Fall“ betrachtet, also die Zeiten, zu denen die meisten Verkehrsteilnehmer unterwegs sind. Im vorliegenden Fall betrifft dies die Hauptverkehrszeiten der Pendelverkehre.

Zu 5.: Verkehr, der im Zusammenhang mit Tourismus entsteht, ist in den zugrunde zu legenden DTV-Werten enthalten.

Frage 6: Insgesamt werden in der vorgelegten Verkehrsstudie lediglich Vorschläge zur Optimierung eines erhöhten Verkehrsflusses gemacht.

Es wird keine Auskunft gegeben, ob und wie diese Vorschläge auch umgesetzt werden. Auf das erhöhte Verkehrsaufkommen an sich oder auf dessen Reduzierung wird gar nicht eingegangen. Die tatsächliche Bedeutung des von Ihnen akzeptierten prognostizierten Verkehrsaufkommens für alle Anlieger im Umfeld wird nicht diskutiert.

Wir wären sehr überrascht, wenn es gelänge bei stark erhöhtem zukünftigen Verkehr durch die vorgeschlagenen Maßnahmen (Temporeduzierung, Geschwindigkeitsüberwachung-Blitzer, Ampel) einen reibungslosen Verkehrsfluss zu garantieren.

Sofern Maßnahmen von der Stadt oder im direkten Zusammenhang mit dem Bebauungsplan umgesetzt werden können, ist dies benannt und findet z. B. Eingang in städtebauliche Verträge mit Unternehmen, sofern Sachverhalte nicht bereits in Grundstückskaufverträgen zu regeln sind. Zu sonstigen Maßnahmen, die nicht im Einschlussbereich der Stadt liegen, werden Stellungnahmen der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der bis 15.02.2021 laufenden Offenlage erwartet, d. h. hierzu können aktuell keine Antworten gegeben werden.

Frage 7: Darüber hinaus teilt die Verkehrsstudie auf in verschiedene Zielrichtungen als ob diese nichts miteinander zu tun hätten. Nach jetzigem Stand der Dinge muss der zusätzliche Verkehr Richtung Wöbbel/Schieder, Richtung Warburg und Richtung Blomberg über eine Kreuzung laufen.

Die einzelnen Zahlen zu den verschiedenen  Richtungen summieren sich also und können nicht gesondert voneinander betrachtet werden.

Der Verkehr an sich zeichnet sich vor allem aus durch die individuellen Entscheidungen der einzelnen Verkehrsteilnehmer, die immer anstreben werden Stau und zeitliche Verzögerungen zu vermeiden. Damit ist der Versuch, Schleichwege oder Seitenstraßen von der Planung auszunehmen, völlig realitätsfern.

Die vom Gutachter angenommenen Verkehrswege liegen ebenso wie die gesamte Verkehrsstudie zur Prüfung den berührten Fachämtern bis zum 15.02.2021 zur Stellungnahme vor.

Frage 8: Bei dem Knotenpunkt B 239 / K 73 / L 886 handelt es sich nur um einen vorfahrtsgeregelten Knotenpunkt, der nachweislich unfallträchtig ist und in der Planung nicht als möglicher Unfallschwerpunkt ausgewiesen ist.

Siehe Antwort zu Frage 2.

Frage 9: In dem Verkehrsgutachten wird die Kreuzung B252/B239 als nicht Leistungsfähig eingestuft  (Klasse F), wie soll dieses Problem gelöst werden?

Wie den öffentlich zugänglichen Unterlagen entnommen werden kann, kann die Leistungsfähigkeit des Knotenpunkts durch eine Optimierung des Signalprogramms (Ampelphasen) zu den Spitzenstunden mit dem größten Verkehrsaufkommen sichergestellt werden.

Frage 10: Die Hauptstraße in Wöbbel ist aktuell schon ein Flickenteppich die weitere Belastung durch noch mehr Fahrzeuge wird diesen Zustand nicht gerade fördern, wer kommt für die entstehenden Kosten bei einer Sanierung auf? Die Stadt Horn und Amazon oder die Anwohner welche auch noch durch den Lärm gestraft werden?

Dies ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Die Unterhaltung der Landesstraßen obliegt dem Landesbetrieb Straßenbau NRW.

Frage 11: Gibt es eine Umgehung, wenn die Straße Richtung B252 / Wöbbel nicht passierbar ist? Des Weiteren muss der Rettungs- und Notarzt aus Steinheim Westf. auch sehr häufig die Kreuzung passieren, Stau an dieser Kreuzung kostet somit unter Umständen Menschen Leben.

Im Rahmen der Verkehrsstudie sind diverse Szenarien berechnet worden. Dabei ist herausgekommen, dass unter Durchführung bestimmter Maßnahmen wie der Anpassung des Signalprogramms der Ampeln die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte gewährleistet werden kann. Eine Vollsperrung kann beispielsweise durch einen Unfall notwendig werden, das steht jedoch nicht in Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren.

Frage 12: Was passiert mit dem Feldweg welcher von Wöbbel Richtung Industriepark führt? Wird dieser gesperrt oder wird dies bald der Müllplatz von den Amazon Fahrern?

Der Weg über die Brücke als Durchfahrt durch den IndustriePark Lippe zwischen Wöbbel und der Pyrmonter Straße ist als öffentlicher Fuß- und Radweg vorgesehen.

Frage 13: Sportplatz und Freibad werden im Gutachten trotz ihrer Lage und ihres Gefahrenpotentials nicht berücksichtigt. Warum?

In der Verkehrsstudie wurden alle relevanten Einfussgrößen zu Grunde gelegt. Eine Überprüfung erfolgt durch die Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Offenlage bis zum 15.02.2021.

Frage 14: Landwirtschaftlicher Verkehr im Allgemeinen und die Mais- und Rübenkampagnen im Besonderen mit ihrer hohen Verkehrsbelastung und der massiven Lärmbelästigung werden nicht berücksichtigt. Warum?

Es wurden die Verkehrsdaten aus dem Verkehrsgutachten berücksichtigt. Dort fließen entsprechende Verkehre in die zugrunde zu legendenden DTV-Werte ein.

Frage 15: Ein gegeigneter Fußgängerüberweg / Ampel fehlt vollständig. Die Querung im Bereich der Tulpenstraße ist für mich unerlässlich da nur so der Zugang zum Kindergarten Drachenest in der Tulpenstraße darstellbar ist. Wie sollen schulpflichtige Kinder zu Ihrer Bushaltestelle im Bruch/ Steinheimer Straße kommen?

Ob hier eine Querungshilfe sinnvoll ist, sollte geprüft werden. Gleichwohl ist festzustellen, dass dies aus dem vorliegenden Bauleitplanverfahren heraus nicht festgelegt werden kann.

Frage 16: Warum fehlt "Wilbasen"? Vier Tage im September wird die B1 Richtung Blomberg gesperrt und der Verkehr durch Belle geleitet. Es wird im Ort zum Verkehrskollaps kommen. Wo sind die alternativen, oder ist ihnen die Belastung der Anlieger völlig egal?

Verkehrsberechnungen sind sogenannte „DTV-Werte“ (Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke) zugrunde zu legen. Dies ist auch hier entsprechend erfolgt. Sie beziehen sich auf Außerortsstraßen und Ortsdurchfahrten und sind zwischen Höchst- und Tiefstwerten im Jahresverlauf gemittelt. Durch die beschriebene Mittelung sind auch Höchstwerte wie durch Umleitungen, starkes Verkehrsaufkommen etc. berücksichtigt, wodurch es zu Störungen im Verkehrsfluss und zu Mehrbeanspruchungen anderer Verkehrswege kommt. Diese Situationen beziehen sich jedoch im Regelfall auf begrenzte Zeiträume und stellen daher keine dauerhafte Belastung oder Beeinträchtigung dar. Sofern situationsbedingt dennoch Minderungsmaßnahmen als für erforderlich erachtet werden, sind mit der Straßenverkehrsbehörde verkehrsregelnde Maßnahmen abzustimmen.

Frage 17: Warum wurde keine Nachtzählung vorgenommen?

Maßgeblich sind die Zeiten mit dem größten Verkehrsaufkommen, die sogenannten Spitzenstunden zur Hauptverkehrszeit.

Frage 18: Was ist im Verkehrsgutachten unter 3.5 Gesamtübersicht mit "B 239 Ost (Industriepark)" gemeint? Warum wird keine Richtung angegeben? Verschleierung?

Ein Abschnitt der B239 überlagert sich im Bereich der Knotenpunkte und der Brücke der B252. Hier soll verdeutlicht werden, dass die Zählungen in Richtung Osten im Bereich (nördlich) des IndustrieParks durchgeführt wurden.

Frage 19: Der Online-Handel hat und wird zukünftig zunehmen. Ich befürchte, dass die in der Verkehrsstudie aufgeführte Modell „Verkehrsbelastung Weihnachtsgeschäft“ zukünftig eher zur Standard-Belastung für unsere Region anzusehen ist. Deshalb meine Frage: Auf welcher Zahlenbasis (aus welchem Jahr) wurde das Verkehrsmodell entwickelt?

Wie den öffentlich zugänglichen Unterlagen entnommen werden kann, wurden für die Ermittlung der zu erwartenden Verkehrsentwicklung die Shell-Szenarien aus dem Jahr 2014 herangezogen. Die Wirtschaftsanalysen der Shell Deutschland Oil GmbH mit ihren Abschätzungen der Verkehrsentwicklung beziehen sich auf das gesamte Bundesgebiet und die Prognosehorizonte 2025 und 2040. Um verkehrlich auf der sicheren Seite zu liegen, wurde in der Verkehrsstudie ein Prognosezuwachs von 5 % für den Prognosehorizont 2025 angenommen.

Frage 20: Ich pers. arbeite in Blomberg und sehe jeden Morgen die Verkehrsschlange, die sich von der Abfahrt der B 252 durch Blomberg Richtung Phoenix bzw. B1 zieht. Eine Buslinie, die 771, gibt es zwar auch, die Flut an Kfz‘s bleibt aber bestehen. Es ist ein Stop-and-go zum Beginn der Schicht, zum Wechsel der Früh- zur Spätschicht und zum Schichtende. Mit den Anwohnern der Zufahrtsstraßen wird wohl keiner tauschen wollen und kein Bewohner wird bestätigen, dass es keinen erheblichen Unterschied zum Wochenende ohne den Lärm und die Abgase der Berufspendler gibt.

Die in der Verkehrsstudie erfolgten Untersuchungen und aufgezeigten Lösungsansätze liegen bis zum 15.02.2021 der maßgebenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange zur Prüfung vor.

Frage 21: Die Fälschung liegt hier in der Datenerhebung [der Verkehrszählung] an einem durch einen Brückentag kaum repräsentativen, realistischen Arbeitstag.

Es handelt sich bei dem 1. Oktober 2020 nicht um einen Brückentag. Tag, Zeitraum und sonstige Parameter der Zählung sind von Straßen.NRW vorgeben bzw. abgestimmt.

Frage 22: Der ADFC Lippe fordert die Stadt Horn-Bad Meinberg und den Kreis Lippe in der Straßenbauplanung im Industriepark Belle auf die Verkehrssicherheit für Radfahrende und den ÖPNV zu berücksichtigen.

1. Im Bereich der B 239 Einfahrtskreuzung Industriegebiet Belle (vorhandener Radweg) ist die Verkehrssicherheit für querende Radfahrende an der B 239 zwischen Belle und Wöbbel durch bauliche Veränderung so zu gestalten, dass insbesondere die Verkehrsgefährdung der Radfahrenden bei abbiegenden LKW-Verkehr massiv minimiert wird.

Der Knoten ist nach den gültigen Vorschriften ausgebaut. Zudem wird es eine eigene Anbindung an  die B239 ohne (kreuzende) Kraftfahrzeuge für den Fuß- und Radverkehr aus dem IndustriePark geben, welcher den Planunterlagen entnommen werden kann (nordöstlicher Teil des Plangebietes).

2. Auf der gesamten Zufahrt zwischen der Ampelkreuzung B 239/Industriegebiet Belle und dem Werkstor von Amazon ist der Radverkehr getrennt von der Straße als Zwei-Richtungs-Radweg auszuführen. Aufgrund der hohen LKW-Belastung ist dies zwingend geboten.

Bei einem Querschnitt der Planstraße von 15,5 m ist ausreichend Raum gegeben, um den Belangen des Fußgänger- und Radfahrerverkehrs nachkommen zu können. Der Hinweis wird aufgenommen.

3. Erstellung einer direkten (ohne Umwege) Radverkehrsführung aus Wöbbel bzw. Steinheim und Billerbeck bzw. Horn. Dazu kann der vorhandene Radweg im Naptetal (Bürgerradweg unter der OWL-Straße) als Ausgangspunkt mit in die Planung genommen werden.

Die Brücke im Osten, welche über die Ostwestfalenstraße führt, dient als direkte Anbindung für den Fußgänger- und Radverkehr aus Richtung Wöbbel und über die bestehenden Verbindungen aus Richtung Steinheim.

4. Der Radverkehrsbeauftragte des Kreises Lippe und die Bezirksregierung wird in die Bauplan verbindlich mit einbezogen.

Der Kreis Lippe und die Bezirksregierung Detmold sind im Rahmen der Beteiligungsschritte in die Planung mit einbezogen. Sofern ein besondere Erfordernisse vorliegen, erfolgt die Einbeziehung des Radverkehrsbeauftragten intern durch den Kreis.

5. Die KVG Lippe wird aufgefordert zeitnah eine Planung für den ÖPNV mit einem ggf. neuen Großkunden für Jobtickets aufzunehmen. Insbesondere die Schnellbuslinie-Vertaktung zwischen den Bahnhöfen Horn-Bad Meinberg und Steinheim / Westfalen und den Zentren der Kommunen / Stadtteilen Schieder, Schwalenberg, Blomberg, Bad Meinberg und Horn zu gewährleisten.

Aktuell werden Gespräche mit der Firma Köhne als ÖPNV Anbieter geführt. Ziel ist eine ÖPNV-Einbindung und ein Jobticket.

Frage 23: Gefordert wird ein Durchfahrverbot für LKW durch Belle und damit nur die Zufahrt über die Ostwestfalenstraße.  

Vorgaben zum Verkehr haben sich neben Belangen aus dem IndustriePark und dem Umfeld heraus insbesondere aus den Abstimmungen mit den maßgebenden Behörden und Fachämtern sowie deren Beteiligung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung ergeben. Hierauf baut die Verkehrsstudie auf. Erarbeitete Lösungen liegen dort aktuell zur erneuten Stellungnahme im Rahmen der Offenlage bis zum 15.02.2021 vor.

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A1.5 Immissionsschutz

Frage 1: Im Hinblick auf den Immissionsschutz stehen vor allem die Auswirkungen des Verkehrs- und Gewerbelärms des gesamten IndustrieParks im Fokus. Hierbei sind u. a. auch die Auswirkungen der geplanten Windparks in Steinheim und Belle zu berücksichtigen. Ferner werden Fragen aufgeworfen, wie relevant eine mögliche Luftverschmutzung durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen ist und eine unerträgliche, gesundheitsschädliche Zunahme von Verkehrslärm, Abgasen und Staubbelastung befürchtet.

Verkehrsbedingte Schall- und Schadstoffemissionen werden im öffentlich zugänglichen Umweltbericht, Kapitel 2.1.1. (S. 14) thematisiert. Die Verkehrszunahme entlang der B239 wird im Umweltbericht ab S. 16 dargestellt. Die dadurch verursachten Schallemissionen werden ab S. 19 dargestellt. Durch die Schallemissionsprognose wurde festgestellt, dass bereits ohne zusätzliche lärmmindernde Maßnahmen (z.B. Geschwindigkeitsbegrenzung) die verkehrsbedingte Zunahme des Lärms im nicht wahrnehmbaren Bereich von 1 dB(A) liegt (vgl. S. 20). Die verkehrsbedingte Zunahme von Schadstoffemissionen wird ab S. 18 behandelt. Demnach wirken sich ausgeprägte Freiflächenklimatope und das Fehlen von Windbarrieren genau dort positiv auf den bodennahen Luftaustausch und die Lufthygiene aus, wo die größte Zunahme der Verkehrslast zu erwarten ist.

Frage 2: Es wird gefragt, welche baurechtlichen Konsequenzen das Bauvorhaben für Wöbbel hat. Es werden Einschränkungen eines landwirtschaftlichen Betriebs befürchtet, falls die Emissionsrechte verbraucht sind und die Expansionsmöglichkeiten des Betriebs damit nicht mehr gegeben wären. Auch geht es um Hühner, welche in mobilen Freilandflächen gehalten werden und Ruhe benötigen, die durch einen 24-h Betrieb des Logistikzentrums gestört würden, was ebenfalls Einbußen bedeute.

Es sind keine baurechtlichen Konsequenzen für Wöbbel erkennbar. Auch die Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe sowie der Betrieb mobiler Geflügelställe sind nicht gefährdet.

Für Tiere besteht kein Schutzanspruch bezüglich der Geräusche.

Frage 3: Laut Gutachten wurde die Verkehrszählung nicht im Ort selbst sondern am Industriepark vorgenommen. Sie lassen den Verkehr von und nach Steinheim über die K 75 unter den Tisch fallen. Das ist eine Verfälschung des Ergebnisses und der Dezibelbelastung, wie auch beim landwirtschaftlichen Verkehr. Kennt Ihr Gutachter die Verhältnisse nicht, oder wurde er angewiesen?

Maßgebliche Verkehrsbewegungen des IndustrieParks sind im Wesentlichen überörtliche Ziele und damit die Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen 239 und 252. Im Immissionsschutz-Gutachten sind die Verkehrsdaten aus dem Verkehrsgutachten berücksichtigt.

Frage 4: Ich wohne in Wöbbel, an der Hauptstr. und höre in der Wohnung, gerade beim Regenwetter heute, um 5:30 /6:00 Uhr und am Nachmittag den Berufsverkehr Richtung Detmold und Schieder. Das Hinzukommen von Amazon mit Lkws und Pendlern erhöht das Verkehrsaufkommen und den Lärm mehrmals am Tag.

Wer entschädigt die Anwohner in Belle und Wöbbel? Ich meine damit die Förderung von Schallschutzfenstern für die Anwohner der Durchfahrtsstraßen in Belle und Wöbbel.Was ist mit dem Wertverlust der Immobilien? Wer möchte an einer Straße mit diesem Verkehrsaufkommen oder Blick auf Amazon wohnen? Niemand!!!

Es gibt laut RLS90 Vorgaben für die Berechnung von Straßenverkehr. Eine Korrektur für nasse Fahrbahnen ist darin nicht vorgesehen.
Ergänzende Maßnahmen, wie z. B. ein Lärmsanierungsplan für besonders betroffene Straßenabschnitte, ist zu prüfen, sofern es dafür Erfordernisse gibt. Ein Erfordernis für einen ortsbezogenen Lärmsanierungsplan ist bislang nicht erkennbar. Von einem Ausgleich für Wertminderung entlang einer bestehenden Bundesstraße ist nicht auszugehen.

Frage 5: Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen steigt die Schadstoff- und Lärmbelastung in Wöbbel. Das führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität und mindert die Erholung. Das Landschaftsbild des Lipperlandes wird zerstört. Ist das im Sinne einer Urlaubsregion und einer Kurstadt?

Siehe u. a. Antwort zu Frage 2.

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A1.6 Wasserwirtschaft/Hochwasserschutz

Frage 1: Für Schmutz- und Regenwasser sowie Hochwasserschutz ist ein Entwässerungskonzept zu entwickeln, das u. a. Aspekte wie die Drosselung der Einleitungsmenge, Darstellung des erweiterten Kanalnetzes, ggf. Vorklärung von Niederschlagswasser etc. behandelt. In dem Zusammenhang ist ein Antrag gemäß § 57 Landeswassergesetz erforderlich.

Für die Belange von Schmutz- und Regenwasser sowie damit verbunden für den Hochwasserschutz wurden wasserwirtschaftliche Ausarbeitungen unter Maßgabe der Anforderungsprofile des Kreises Lippe und der entsprechenden Regelwerke angefertigt und im Entwurf dargelegt. Aktuell erfolgen weitere Prüfungen u. a. mit den Stadtwerken im Rahmen der Offenlage.

Frage 2: Sehr überrascht uns auch die völlige Ausklammerung der Ackerfläche oberhalb unseres Hauses, die 2003 von der Stadt Horn Bad Meinberg gekauft wurde und uns für einen Kauf (zu damaligen Verhältnissen) als sehr hoch im Preis erschien. Damals war die Rede von Anpflanzungen als Schallschutz für Wöbbel. Dies scheint vergessen.

Die Flächen liegen östlich der B252 und damit außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.

Frage 3: In Bezug nach der Frage des Hochwassers in Wöbbel spielt gerade auch diese seit Jahren von Oktober bis Mai völlig brachliegende Fläche eine zusätzliche gewichtige Rolle.

Seit der Industriepark gebaut wurde steigt die Bruchbeecke erheblich öfter über Ihre Ufer, dieses Phänomen wird durch Versiegelung weiterer Fläche bestimmt nicht besser, wie wollen Sie Wöbbel vor weiteren Schäden schützen und wer haftet für die entstandenen Schäden ? 

Mögliche Beeinträchtigungen durch Einleitungen in die Bruchbeeck.

Durch die Versiegelung von über 70000m² entstehen große Mengen Niederschlagswasser, hier sehr ich den Hochwasserschutz für Wöbbel nicht berücksichtigt und erheb hiermit Einspruch gegen das Bauvorhaben, da ich zu große Risiken von einer Überschwemmung im Bereich Hauptstraße Am Kirchborn und im Bereich des Schlagberges Kreuzung Friendstal sehe.

Für das Gesamtgebiet liegt ein Entwässerungskonzept zugrunde. Durch die beiden südlichen Regenrückhaltebecken wird zukünftig Rückhaltung und Ableitung des Niederschlagswassers erfolgen. Die Inhalte sind in den Unterlagen zum Bebauungsplan dargelegt und werden aktuell vertiefend von den zuständigen Behörden und Fachämtern im Rahmen der Offenlage geprüft.

Frage 4: Welchen Einfluss haben eigentlich die Baumaßnahmen insbesondere die Erdbewegungen auf das Grundwasser im Bereich Wöbbel? Wird durch das Planieren der geplanten Fläche meine Ackerfläche von Wasseradern abgeschnitten und damit Unfruchtbar? Wer ersetzt mir den Schaden?

Vorhabensbedingte Auswirkungen auf den Grundwasserkörper werden im öffentlich zugänglichen Umweltbericht, Kapitel 2.1.6. (S. 32) thematisiert. Zusätzlich werden die Erdbewegungen im Kapitel 2.1.5 (S. 29) behandelt. Bau- und anlagebedingt ist mit einer lokalen Minderung der Grundwasserneubildungsrate zu rechnen, da anfallendes Niederschlagswasser nicht ortsnah versickern kann, sondern zunächst in ein Regenrückhaltebecken und anschließend in den Vorfluter (Niederbeller Bach) geleitet wird (vgl. S. 33). Der anstehende Grundwasserkörper befindet sich in einem guten mengenmäßigen Zustand, zeichnet sich jedoch durch lokale Unterschiede in der Durchlässigkeit und Ergiebigkeit aus (vgl. S. 32). Eine erhebliche Beeinträchtigung des Grundwassers, insbesondere des Grundwasserkörpers inklusive seines mengenmäßigen Zustands, ist nicht zu erwarten.

Über die Darstellungen im Umweltbericht hinaus ist eine Beeinträchtigung des Grundwassers für den Bereich Wöbbel nicht erkennbar. Das anfallende Niederschlagswasser des Plangebiets ist im Wesentlichen zwei Einzugsgebieten zuzuordnen: dem nördlichen Einzugsgebiet (45659), das als nächste Vorflut die Bruchbeecke aufweist, und dem südlichen Einzugsgebiet (5228), das dem Niederbeller Bach zuzuordnen ist. Die zentrale Anhöhe, auf der der be-stehende Wirtschaftsweg verläuft, dient dabei als Wasserscheide und trennt die beiden Einzugsgebiete. Das Einzugsgebiet des Niederbeller Bachs zeichnet sich durch das deutliche topografische Gefälle aus, sodass der Zwischenabfluss (= oberflächennahe Wasserflüsse in der ungesättigten Bodenzone) insbesondere aus Norden gen Vorflut im Süden zu erwarten ist. Zudem endet das Einzugsgebiet im Bereich der B252, wodurch maßgeblicher Zwischenabfluss gen Wöbbel auszuschließen ist. Das Einzugsgebiet im Norden setzt sich zwar jenseits der B252 fort, doch ist hier ebenfalls von einem primären Zwischenabfluss entsprechend des topografischen Gefälles und somit gen Nord bis Nordost auszugehen.

Frage 5: In ihrem Gutachten finde ich keinen Hinweis auf die Vermeidung der Gewässerverschmutzung.

Da das Gelände im Bereich der geplanten Verladerampen stark abfällt, kann es bei Starkregen durch Schmier-und Betriebsmittel zu einem Eintrag in das Rückhaltebecken kommen.

Wie den öffentlich zugänglichen Unterlagen entnommen werden kann, wird das Oberflächenwasser zurückgehalten und gedrosselt in den Niederbeller Bach geleitet. Das auf den öffentlichen und privaten Verkehrsflächen niedergehende Niederschlagswasser muss grundsätzlich vorgeklärt werden, bevor es in die Rückhaltebecken fließt. Sofern erforderlich sind hierzu Aussagen in den Genehmigungsunterlagen zu treffen.

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A1.7 Naturschutz und Landschaftspflege, Ausgleichsflächen

Frage 1: Auf eine gewerbliche Baufläche im Bereich Morgenstern, d. h. südlich der B239, soll z. B. zugunsten einer Biotopverbundfläche verzichtet werden.

Öffentlich-forstrechtliche Belange werden nicht berührt.

Wie den Planunterlagen entnommen werden kann, wurde im Bereich Morgenstern zum Entwurf auf eine gewerbliche Baufläche verzichtet.

Frage 2: In der ursprünglichen Planung war das abschüssige Feld an der B 252 zwischen dem Flurstück 160 und der Pyrmonter Straße 206, vom Schlagberg Fahrtrichtung Richtung 239, vom Schlagberg Fahrtrichtung Richtung 239, als Ausgleichsfläche vorgesehen. Ist dieses weiterhin geplant? Wann kann mit dessen Begrünung gerechnet werden?

Das Flurstück 160 liegt östlich der B252 und damit außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans.

Frage 3: Wo wird es Ausgleichsflächen geben?

Wie den öffentlich zugänglichen Entwurfsunterlagen entnommen werden kann, erfolgen externe Kompensationsmaßnahmen sowohl innerhalb, als auch außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans. Vorgesehen sind Maßnahmen mit einem Mindestumfang von 45 ha Ackerfläche zuzüglich 8,9 ha Grünland, welche in dem Bereich eines Ausgleichsflächenpools verortet werden. Die Flurstücke aus diesem Ausgleichsflächenpool liegen in einem Umkreis von bis zu 3 km zum Eingriffsort und somit überwiegend innerhalb der Gemarkung Belle der Stadt Horn-Bad Meinberg. Zusätzlich zählen auch Flurstücke der Gemarkung Wöbbel der Stadt Schieder-Schwalenberg und vereinzelt der Gemarkung Reelkirchen der Stadt Blomberg zum Ausgleichsflächenpool.

A1.8 Artenschutz

Frage 1: Ackerflächen und die damit verbundenen Lebensräume für Tiere und Pflanzen werden für gewerblich-industrielle Nutzungen überplant. Damit verbunden sind die ökologischen und naturräumlichen Eingriffe auszugleichen. Verwiesen wird auf die Zerstörung von Lebensräumen seltener Tierarten wie Rebhuhn, Feldlerche, Kiebitz, Rotmilan und dem Maulwurf, welcher gemäß der Bundesartenschutzverordnung unter besonderem Schutz steht. 

Auch das Bundesnaturschutzgesetz verbietet es, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten.

Belange des Artenschutzes wurden inklusive eines Maßnahmenkonzepts gesondert in einem Fachbeitrag behandelt und entsprechend im Entwurf des Bebauungsplans sowie parallel im Umweltbericht berücksichtigt.

Zum Thema Maulwurf: Mit der Verwaltungsvorschrift Artenschutz (VV-Artenschutz) werden ausschließlich Regelungen zur Anwendung des Artenschutzes im Rahmen von Planungs- oder Zulassungsverfahren getroffen. Nicht geregelt wird der so genannte „Jedermann“-Vollzug des Artenschutzes für den privaten Bereich. Da hier ein Zulassungsverfahren durchgeführt wird, hat man sich entsprechend nach der VV-Artenschutz des Landes NRW zu richten. Dort werden auch die sogenannten planungsrelevanten Arten festgelegt, die im Rahmen der Gutachten genau zu betrachten sind. Der Maulwurf ist hier nicht gelistet.

Gemäß § 44 (1) Nr. 4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es verboten „wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote)“. In Absatz 5 des Paragraphen heißt es im letzten Satz: „Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens kein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote vor.“ Der Maulwurf ist weder in der FFH-Richtline Anhang IV noch auf Landesebene (§ 54 Absatz 1 Nummer 2) unter entsprechenden Schutz gestellt. § 44 BNatSchG stellt die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) in nationales Recht dar. Unter den besonders schützenden Arten sind also Arten aus den Anhängen der FFH-Richtline zu verstehen. Der Maulwurf erhält seinen besonderen Schutzstatus durch die Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV). Daher ist der letzte Satz des § 44 Nr. 5 zu beachten. Demnach ist der Maulwurf von den Zugriffsverboten befreit.

Frage 2: Rotmilan und Turmfalken haben eine Strukturreiche, landwirtschaftlich genutzte Kulturlandschaften. Der Radius für die Nahrungssuche ist unterschiedlich groß und kann bis zu 5 km² betragen, Auf Grund der Genehmigung von 5 Windenergieanlagen Typ Enercon E 147 in den Gemarkungen Billerbeck und Belle droht weiteres Ungemach für die Vögel. Feldlerchen wird der Lebensraum genommen. Die Feldlerche wurde 2018 u 2019 zum Vogel des Jahres ausgerufen, weil er vom Aussterben bedroht ist. Hieraus lässt sich ableiten, dass diese, bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche, ein ideales naturbelassenes Gebiet für die oben erwähnten Tiere darstellt.

Zu Fragen des Artenschutzes wird insbesondere auf den „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag“ und das „Maßnahmenkonzept Artenschutz“ zum Bebauungsplan Be 10 verwiesen.

Frage 3: Im Umweltbericht ist zu lesen, dass ein nachhaltiger Lebensraumverlust für vorgefundene Tiere entstehen wird. Hier sind z. B. einige Fledermäuse aufgezählt, einige davon stehen auf der Roten Liste. Die Empfehlungen aus dem Umweltbericht beziehen sich, soweit ich das verstehe, auf Fachbeiträge aus 2009 und 2013. Existieren hier nicht aktuellere Fachbeiträge und Empfehlungen?

Zu Fragen des Artenschutzes wird insbesondere auf den „Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag“ und das „Maßnahmenkonzept Artenschutz“ zum Bebauungsplan Be 10 verwiesen.

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A1.9 Bodenschutz

Frage 1: Aufgrund der zu erwartenden Bodenbewegungen werden zusätzliche Ausführungen zum Bodenschutz insbesondere vom Kreis Lippe und der Bezirksregierung Detmold (Dezernate 32 und 33) gewünscht.

Diese werden im Rahmen der Offenlage bis zum 15.02.2021 erwartet, d h. sie liegen bislang noch nicht vor.

Frage 2: Im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund und Boden, verbunden mit der Vermeidung von Versiegelungen, ist die großflächige Anlage von Pkw-Stellplatzflächen zu hinterfragen (alternativ z. B. Parkhaus).

Hierbei ist das Gesamtgebiet zu betrachten, Festsetzungen zu Stellplatzflächen wurden getroffen. Zudem wurden zum Maß der baulichen Nutzung Festsetzungen zu den maximal überbaubaren/versiegelbaren Flächen getroffen.

Frage 3: Es wird angeführt, dass aufgrund ihrer guten Struktur und hohen Bodenfruchtbarkeit die betroffenen Böden besondere Bedeutung für die Landwirtschaft haben und eine Bodenversiegelung wertvollen Ackerlands stattfindet.

Auch die Inanspruchnahme der (fruchtbaren) Böden ist im Rahmen der Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt worden und dementsprechend in den Kompensationsflächenbedarf eingeflossen. Sie werden im Plangebiet selbst oder extern ausgeglichen. Im Übrigen erfolgte die Entscheidung zur Inanspruchnahme der Flächen bereits auf der Ebene des Flächennutzungsplans sowie der vorgeschalteten Regelwerke.

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A1.10 Archäologie

Frage 1: Archäologisch strukturierte und großräumige Bodendenkmäler wie Siedlungsplätze und Friedhöfe werden nach heutigem Kenntnisstand von der Planung nicht betroffen.

Die bereits auf Plankarte und in der Begründung aufgenommenen Hinweise sind nach Aussage des Fachamtes ausreichend. Konkrete Objekte sind nicht erkennbar.

Frage 2: Warum lassen Sie es zu, dass hier wertvolles Ackerland zerstört wird obwohl im 1. Bauabschnitt noch genügend Fläche für den eigentlichen Industriepark zur Verfügung steht?

Ein Bauleitplanverfahren für verbindliches Planungsrecht für den 2. Bauabschnitt ist auf Flächennutzungsplanebene planerisch vorbereitet. Die aktuellen Ansiedlungsnachfragen von Unternehmen haben dann den Ausschlag für den Aufstellungsbeschluss der Erweiterungsfläche gegeben.

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A1.11 Klimaschutz

Frage 1: Wenn schon Amazon dort hinkommen wird, wie wäre es denn mit einer gleichzeitigen Solar-Anlage auf dem Gebäudedach und auch auf den Dächern anderer Gebäude. Das Gebiet ist ideal dafür ...daran hat vermutlich noch keiner gedacht?? Belle könnte dann ggf. eigenversorgt werden, würde Vorreiter solcher Systeme sein (Unternehmen plus Solar für die Gemeinde)

Wie den öffentlich zugänglichen Entwurfsunterlagen zu entnehmen ist, ist die Installation von Photovoltaikanlagen auf mindestens 30% der Dachflächen vorgeschrieben. Dies gilt auch für Nebenanlagen.

Frage 2: Der Klimaschutz spielt anscheinend keine Rolle, denn die Waren werden ausschließlich mit LKW´s transportiert und haben weite Wege zur Autobahn. Klimaschädlicher geht es wohl kaum.

2019 gehörte Amazon zu den Mitbegründern des Klimaschutzversprechens – einer Verpflichtung zur Erreichung der CO2-Neutralität aller unterzeichnenden Unternehmen bis 2040 und damit 10 Jahre vor dem im Pariser Klimaschutzabkommen gesetzten Ziel. Bis 2030 sollen 50% aller Sendungen CO2-neutral geliefert werden und bis 2040 soll unternehmensweit zu 100% CO2-neutral operiert werden.

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A1.12 Auswirkungen durch Gebäude

Frage 1: Es wird angeführt, dass es bereits in der Vergangenheit Probleme mit der Verschattung durch Baumbewuchs neben Ackerflächen östlich der Ostwestfalenstraße (B252) gab, woraus ein schlechterer Bewuchs resultierte.

Es wird gefragt, wie stark die Verschattung sein wird und behauptet, dass die geplante Höhe des Amazongebäudes von 30 m die Höhe der Bäume deutlich übersteigen und folglich es zu einer dauerhaften Schattenbildung größeren Ausmaßes, ergo einer jährlichen Ernteeinbuße mit entsprechenden finanziellen Verlusten führen wird. Daher wird gegen den Bebauungsplan Einspruch erhoben. Nach der Rechtsprechung sei der Besitzer des verursachenden Gegenstands hierfür zur Rechenschaft zu ziehen.

Es wird mitgeteilt, dass entsprechende Ernteausfälle nicht hingenommen werden und gefragt, wer für die Schäden aufkommt.

Zum Osten hin ergibt sich zunächst durch die Trasse der B252 ein Abstand zu den nachfolgenden Grundstücksflächen. Darüber hinaus befinden sich im Ostrand des Plangebiets selber randliche Eingrünungen und Verkehrsflächen. Die Baufenster regeln eine grundsätzliche Bebaubarkeit. Die mutmaßlichen Gebäude ergeben sich durch Darlegungen im Zusammenhang mit Genehmigungsunterlagen, die bislang nicht vorliegen. D. h. ob eine relevante Verschattung überhaupt entsteht, ist eher unwahrscheinlich und für das verbleibende „Risiko“ abschließend aktuell nicht zu beantworten.

Frage 2: Das geplante Logistikzentrum liegt mit seinen Außenmaßen nur ca. 200 m von der Ortsbebauung Wöbbel entfernt und stellt so einen Angstraum dar. Die Bürger des Ortes Wöbbel wurden nicht in die Planungen einbezogen, vermutlich weil der OT Wöbbel nicht zur Stadt Horn-Bad Meinberg gehört und so vor vollendete Tatsachen gestellt wird.

Alle Bürger können sich gleichermaßen an der Planung beteiligen. Der Gesetzgeber sieht keine Ausgrenzung von Bürgern aus anderen Gemeinden vor.

Frage 3: Durch das Gebäude wird eine Minderung der Lebensqualität in Wöbbel befürchtet.

Sämtliche Belange, die im Zusammenhang mit dem vorliegenden Bebauungsplan stehen, wurden und werden in dem von Gesetzgeber vorgegebenen Bauleitplanverfahren umfassen thematisiert, untersucht und in den Ergebnissen berücksichtigt.

Frage 4: Wäre es noch möglich einen Viehstall zu bauen oder braucht Amazon alle Verschmutzungsrechte auf?

Es ist kein Einfluss der Bebauung im IndustriePark Lippe auf die Erweiterungsmöglichkeiten landwirtschaftlicher Betriebe erkennbar. Im Übrigen liegt des mögliche Baugesuch „Viehstall“ außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Be 10.

Frage 5: Durch die massive Erdbewegung/Planierung der Fläche wird eine Benachteiligung von landwirtschaftlichen Flächen vermutet, da sich die Wasserversorgung erheblich verschlechtern wird und es so zu erheblichen Ertragseinbußen kommen wird. Die Fläche liegt zwischen der Kreisstraße 73 und der B252.

Diese Benachteiligung bin ich nicht bereit hinzunehmen.

Eine relevante Beeinträchtigung ist aufgrund des Geländeeinschnitts der B252 nicht zu erwarten. Gleichwohl wird die Frage zum Anlass genommen, diesen Sachverhalt vertiefend zu betrachten.

Frage 6: Zur Herstellung der Bebaubarkeit der für das Logistikzentrum vorgesehenen Fläche soll ein höherer technischer Aufwand (tiefe Gründung) erforderlich sein.
a) Ist diese Information zutreffend?
b) Wenn ja, wer trägt die Kosten für die Herstellung der Bebaubarkeit?

Dies ist im Grundsatz zutreffend, aber in Abhängigkeit der jeweiligen Baumaßnahmen zu sehen. Die Aufbereitung der Bodenqualität und die planerische Einbindung obliegt den Bauherren.

Frage 7: Angeblich müssen zunächst erhebliche Erdarbeiten stattfinden, um den Boden überhaupt erst bebaubar für ein so großes Gebäude, wie von Amazon geplant, herzurichten. Meine Fragen hierzu:

a) Ist diese Aussage richtig ?

b) Wenn ja, wie hoch sind die Kosten, wer trägt diese und wie lange wird die „Baustelle vor der Baustelle“ andauern?

Dies ist im Grundsatz zutreffend, aber in Abhängigkeit der jeweiligen Baumaßnahmen zu sehen. Die Aufbereitung der Bodenqualität und die planerische Einbindung obliegt den Bauherren.

Frage 8: Mit dem Logistikbau entsteht, (bei einer Entfernung von 200 m zum bebauten OT Wöbbel) ein Angstraum! Wie stehen Sie dazu, wenn die Stadt Horn-Bad Meinberg schon einen Garagenbau in Belle an einem Feld- Wald- und Wiesenweg, der nicht als Fußweg ausgeschildert ist, einen Angstraum nennt?

Ein Angstraum ist ein Ort, meist im urbanen Raum, der ein Gefühl der Bedrohung durch Kriminalität hervorrufen kann. Typischerweise sind dies z. B. schlecht oder gar nicht beleuchtete, enge Korridore. Hier ist kein entsprechender Zusammenhang erkennbar.

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A1.13 Sonstige Punkte

Frage 1: Die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer wurde veröffentlicht. Existiert aber auch eine Stellungnahme der IHK Lippe zu Detmold zum Bauvorhaben? Und wenn ja, wieso wurde diese nicht veröffentlicht?

Zum Entwurf wurden umweltrelevante Stellungnahmen mit veröffentlicht. Zum Satzungsbeschluss werden alle vorgebrachten Stellungnahmen veröffentlicht, auch die im Rahmen der Offenlage abgegebenen, die bislang noch nicht vorliegen.

Frage 2: Ich erwarte Ihre ausführliche Antwort zu dem Thema Ausgleich für die Anwohner und die Offenlegung der Zahlen (Kaufpreis, zu erwartende Steuereinnahmen) für die Öffentlichkeit, idealerweise in der lokalen Presse.

Für jeden Grundstückkäufer und Bauherren besteht hier Vertrauens- und Datenschutz sowie das Steuergeheimnis. Allgemein sind Umsätze der Unternehmen vor Ansiedlung nicht bekannt, daher ist eine Auskunft zu Steuereinnahmen nicht möglich.

Frage 3: Bei Windkraftanlagen, wie dem geplanten Windpark im Raum Belle/Steinheim, ist es üblich, dass bereits bei deren Bau Geld auf ein Treuhandkonto zu hinterlegen ist, um deren Entsorgung finanziell abzusichern.

Was passiert mit den Gebäuden von Amazon, sollten diese irgendwann weiterziehen? Haben wir dann eine hässliche Bauruine als Hinterlassenschaft für unsere Kinder und Enkel?

So etwas ist für Industrie- und Gewerbebetriebe nicht üblich und auch im IndustriePark Lippe wird es das nicht geben.

Frage 4: Welche Subventionen bzw. Fördergelder wurden seit Beginn der Planung des Interkommunalen Gewerbegebiets bisher für die Errichtung des Industrieparks Lippe gezahlt? Bitte geben Sie Auskunft über die Höhe der Gelder, ihre Zweckgebundenheit und die Quellen (z. B. EU-Mittel aus dem EFRE-Programm, NRW.Invest und andere Quellen der EU, der Bundesrepublik Deutschland oder des Landes NRW)

Für den ersten Bauabschnitt sind Fördermittel in Anspruch genommen worden, für den zweiten Bauabschnitt werden keine Fördermittel in Anspruch genommen.

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A2 Belange außerhalb des Bauleitplanverfahrens

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass vom Gesetzgeber allgemein und zwingend vorgegeben die Erarbeitung des Bebauungsplans sowie die Behandlung der Stellungnahmen auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu erfolgen haben. Im Ergebnis gibt das BauGB speziell in seinem § 9 „Inhalt des Bauungsplans“ vor, welche Inhalte überhaupt festgesetzt und damit verbindlich als Ortsrecht gefasst werden können. Hinzu kommen in der BauNVO z. B. in den §§ 1 – 11 vom Gesetzgeber verbindliche Regelungen zu Bauflächen und Baugebieten.

Umfassend zu berücksichtigen sind daher städtebauliche und planungsrechtliche Schwerpunkte.

Eine Beurteilung oder gar Entscheidung über die „Qualität“ von Unternehmen kann somit nicht Gegenstand der vorliegenden Bauleitplanung sein. Verallgemeinernde, gesamtgesellschaftliche oder unternehmensbezogene Kritikpunkte sind daher in diesem Rahmen eines Bauleitplanverfahrens nicht ausführlich oder gleichberechtigt zu behandeln.

Ergänzend wird auf den Punkt A1.3 „Angebotsplanung / Vorhabenbezug“ verwiesen, wonach es sich bei dem Bebauungsplan Be 10 um eine Angebotsplanung handelt. Demnach erfolgen für alle Bauflächen keine spezifischen Unternehmenszuordnungen.

Ungeachtet dessen werden im Sinne der allgemeinen Erörterung, sofern grundsätzlich oder zu diesem Zeitpunkt möglich, unter dem Punkt A2 auch Antworten zu Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit gegeben, die zu den Belangen außerhalb des Bauleitplanverfahrens gestellt wurden. 

Hierzu ist u. a. erneut darauf hinzuweisen, dass die Offenlagefristen gemäß § 3 (2) BauGB (Öffentlichkeit), gemäß § 4 (2) BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange) sowie die gemäß § 2 (2) BauGB (Nachbarkommunen) noch bis zum 15.02.2021 läuft. D. h. bis dahin können weitere Informationen eingehen, die sich auf die hier gegebenen Antworten auswirken. Ebenfalls betrifft dies die Tiefe der Antworten vor dem Hintergrund der verfügbaren Zeitfenster.

Die Beantwortung der Fragen erfolgte teilweise auf der Grundlage von öffentlich zugänglichen Dokumenten und Informationen der Firma Amazon. Ergänzend werden von Amazon Eckpunkte zu den Planungen sowie ein Lageplan zum Vorhaben als Anlagen beigefügt.

Zusammenfassend wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bebauungsplans BE 10 konkrete Ansiedlungswünsche kein Gegenstand der Abwägung sein können. Diese sind außerhalb des Bebauungsplanverfahrens zu erörtern.

Darüber hinaus ersetzen die hier abgegebenen Antworten nicht die inhaltliche Abwägung zur Satzung. Diese ist und bleibt inhaltlich und formal maßgebend.

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A2.1 Amazon

Die in der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und im Rahmen der Offenlage ergänzend vorgetragene Fragestellungen werden im Folgenden gelistet und beantwortet. Unterschiedlich formulierte Fragen zu gleichen Themenbereichen werden nicht einzeln aufgeführt.

Frage 1: Wann ist Amazon an die Stadt herangetreten, um ein Logistikzentrum zu bauen?

Im Herbst 2019.

Frage 2: Wurde der IndustriePark erst nach der Anfrage von Amazon erweitert?

Ausgangspunkt ist der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Horn-Bad Meinberg. Ein Bauleitplanverfahren für verbindliches Planungsrecht für den 2. Bauabschnitt ist schon vorher angedacht gewesen. Die aktuelle Interessentenlage, insbesondere durch Amazon, hat dann den Ausschlag für den Aufstellungsbeschluss der Erweiterungsfläche gegeben.

Frage 3: Ist die Fläche bereits an Amazon verkauft?

Nein, jedoch reserviert.

Frage 4: Ist die Höhe der für Horn-Bad Meinberg zu erwartenden Gewerbesteuer in Relation zum Umsatz des Amazon-Konzerns angemessen?

Allgemein sind Umsätze der Unternehmen vor Ansiedlung nicht bekannt, daher ist eine Auskunft zu Steuereinnahmen nicht möglich. Jedoch ist bekannt, dass alle Amazon Gesellschaften, welche die jeweiligen Logistikstandorte in Deutschland betreiben, ab dem ersten Betriebsjahr die fällige Gewerbesteuer zahlen, und dies unabhängig von eventuellen Unwägbarkeiten, die in der Aufbauphase entstehen können.

Frage 5: In allen Begründungen und Rechtfertigungen für das Industriegebiet wird als Ziel die "Förderung der regionalen Wirtschaft" hervorgehoben. Wie verträgt sich dieses Ziel mit dem Verbrauch eines großen Teils der Flächen für einen amerikanischen Konzern, der nachweislich Steuerzahlungen minimiert, den örtlichen und regionalen Handel schädigt und damit mehr Arbeitsplätze vernichtet als schafft? Weshalb wird von der ursprünglichen Planung 2007 eines vielfältigen Miteinanders verschiedener kleinerer mittelständischer und gerne auch heimischer Unternehmen in einem lndustrie- und Gewerbegebiet zugunsten eines einzigen Giganten mit internationaler Monopolstellung abgewichen?

Es geht hier um eine Teilfläche des IndustrieParks Lippe, in dem sich bereits verschiedene Unternehmen angesiedelt haben und weitere Unternehmen Ansiedlungswünsche geäußert haben. Darüber hinaus werden allein durch den Logistikstandort rund 1.000 Arbeitsplätze geschaffen, plus zusätzliche im Umfeld.

Frage 6: Die Vernichtung von Retouren durch Amazon führte vor einiger Zeit zu heftiger öffentlicher Kritik an dem Konzern. Wird Amazon in Belle ebenfalls Anlagen zur Vernichtung neuer Waren einrichten? Wie wird von wem der dadurch entstehende Müll entsorgt?

Amazon wird im geplanten Standort in Horn-Bad Meinberg keine Retouren bearbeiten.

Frage 7: Welche bestehenden und geplanten vertraglichen Vereinbarungen gibt es mit Amazon, welche Subventionen im Zusammenhang der Ansiedlung? Aus welchen Quellen und in welcher Höhe sind für die Realisierung des Industriegebiets Fördergelder geflossen bzw. stehen noch in Aussicht? Wann müssen die Mittel spätestens abgerufen worden sein?

Welche vertraglichen Abmachungen gibt es mit Amazon oder von Amazon beauftragten Firmen?

Es wird einen Grundstückskaufvertrag und einen städtebaulichen Vertrag geben. Subventionen sind nicht vorgesehen.

Frage 8: Wieso gehen Sie von erheblichen Steuereinnahmen aus, wenn bekannt ist und z. B. von der EU-Kommission angeklagt wird, dass Amazon zu einem der größten Steuervermeider der Welt zählt? Hat Amazon Ihnen hierzu schriftliche Zahlen offeriert, die Ihre Aussage: „Amazon ist für Horn-Bad Meinberg ein Sechser im Lotto“ untermauert?

Für jeden Grundstückkäufer und Bauherren besteht hier Vertrauens – und Datenschutz sowie das Steuergeheimnis. Der Kaufpreis ist für die Stadt Horn-Bad Meinberg auskömmlich, andere Kommunen, in denen Amazon ansässig ist, haben der Stadt Horn-Bad Meinberg bestätigt, das Amazon Gewerbesteuer zahlt und zu den größeren Steuerzahlern gehört. Zudem wird Amazon, wie auch alle andern Betriebe im IndustriePark Lippe, Grundsteuer entrichten und satzungsgemäße Beiträge für die Entwässerung bezahlen.

Frage 9: Haben Sie nicht das Gefühl, dass Amazon der Stadt große Versprechungen macht um Ihnen das Gefühl zu geben, dass die Stadt Horn-Bad-Meinberg der große Gewinner sei, um das Logistikzentrum bauen zu können? Wie glaubt die Stadt Horn Bad Meinberg zukünftig Einfluss auf das Wirtschaftsgeschehen zu haben angesichts der ,,Macht" eines einzelnen Monopolisten?

Maßgebend sind die Festsetzungen des Bebauungsplans und die Baugenehmigung. Das einzige „Versprechen“ das existiert, betrifft die beträchtliche Anzahl an Arbeitsplätzen. Dies leitet sich aus vergleichbaren Logistikstandorten ab.

Frage 10: Wieso möchten Sie ein Unternehmen wie Amazon unterstützen, welches ursächlich für Einkommenseinbußen des Einzelhandels und damit auch für die Schließung vieler Geschäfte in den Innenstädten verantwortlich ist?

Wieso möchten Sie ein Unternehmen wie Amazon unterstützen, gegen das die EU-Kommission im November 2020 Klage wegen Verletzung der Kartellvorschriften im Sinne der Verfälschung des Wettbewerbs auf Online-Einzel-handelsmärkten bzw. Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erhoben hat?

Seit vielen Jahren entwickelt Amazon Programme zur Unterstützung der Verkaufspartnern. Beispielsweise hat Amazon zusammen mit dem Handelsverband Deutschland (HDE) und der Initiative „Händler helfen Händlern“ im September 2020 eine gemeinsame Initiative zur Digitalisierung bislang stationärer Einzelhändler gestartet. In kostenlosen Onlinetrainings mit Experten werden Themen wie Social Media Marketing oder rechtliche Fragen abgedeckt, die für kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) beim Aufbau eines zweiten Standbeins im Internet wichtig sind. Im Jahr 2019 exportierten mehr als 7.900 KMUs aus Nordrhein-Westfalen Produkte über Amazon. Dabei erzielten sie Exportumsätze von mehr als 750 Millionen Euro.

Frage 11: Was genau und konkret – unterlegt mit Zahlen, Daten, Fakten! – spricht aus Ihrer Sicht als Förderer der Wirtschaft für ein Unternehmen wie Amazon und insbesondere für eine Ansiedlung hier vor Ort?

Mit der Schaffung von rund 1.000 Arbeitsplätzen, finden Menschen, die bisher auf Sozialleistungen angewiesen waren, Arbeit im ersten Arbeitsmarkt. Jeder Arbeitsplatz trägt dazu bei, dass Menschen in Horn-Bad Meinberg wohnen bleiben oder sogar zuziehen, was der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung entgegenwirkt. Dadurch kann vorhandene Infrastruktur weiter finanziert und erhalten werden, dies ist viel wichtiger als die Gewerbesteuer. Dazu kommt, dass die Sozialkassen entlastet werden, was uns durch Amazon-Standortkommunen bestätigt wurde.

Frage 12: Warum erfolgt nicht eine Förderung der regionalen Wirtschaftskraft sowie von Start-Up’s, anstatt einen Global Player anzusiedeln? Warum wird das Gebiet nicht unserer jungen Generation zur Verfügung gestellt (Start-Up’s), sondern stattdessen die Abwanderung der seit 2007 einheimisch nachgewachsenen und hoch (aus-)gebildeten jungen Generation riskiert? Warum liegt die Priorität auf Arbeitsplätzen im niedrigen Lohnsektor, zumal zugeschnitten auf kurzfristigere Arbeitsverhältnisse für Menschen von außerhalb?

Die vier bisher angesiedelten Betriebe im IndustriePark Lippe sind komplette Neugründungen. Alle neuansiedelnden Betriebe fördern die regionale Wirtschaftskraft durch Arbeitsplätze und Inanspruchnahme von regionalen Dienstleistungen. Amazon bietet Arbeitsplätze unterschiedlichster Qualifikationsansprüche und damit auch unterschiedlicher Entlohnung – vom Logistikmitarbeiter bis hin zum Standortleiter.

Frage 13: Warum liegt kein unabhängiges Gutachten der Auswirkungen von Amazon (und Internethandel) auf den lokalen Handel vor?

Die Auswirkungen des Internethandels können nicht lokal betrachtet werden. Der Internethandel verändert den Einzelhandelssektor auf der ganzen Welt.

Frage 14: Warum setzen Sie die Anlieger bewusst und absichtlich massiven gesundheitlichen Gefahren aus, zusätzlich zu der nochmals erhöhten Unfallgefahr? Den Gesamtverantwortlichen ist also der nicht nachgewiesene und sehr zweifelhafte monetäre Gewinn durch eine menschenverachtende Firma mehr wert als ihren Bürgern?

Der IndustriePark Lippe wurde mit dem Wissen, dass ein Mehrverkehr erzeugt wird, konzipiert und im Landesentwicklungsplan und örtlichen Flächennutzungsplan in der jetzt überplanten Größe verankert. Ziel des IndustrieParks Lippe war und ist die Schaffung von Arbeitsplätzen in einem strukturschwachen Raum. Im Vordergrund steht kein monetärer Gewinn, sondern durch Arbeitsplätze die Region zu stärken und die Infrastruktur zu erhalten.

Im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung wurden und werden die Belange von Mensch und Natur unter anderem durch verschiedene Gutachten und Prüfungen erörtert und abgewogen.

Frage 15: Gibt es hinsichtlich der Auswirkungen auf den regionalen Arbeitsmarkt ein unabhängiges Gutachten zur möglichen Ansiedlung von Arbeitnehmer*innen?

Nein. Es gibt zum Arbeitsplatzangebot im IndustriePark einen Dialog mit dem Jobcenter Lippe. Der jetzt abzusehende Bedarf an Arbeitskräften kann aus der Region gedeckt werden. Erfahrungen anderer Kommunen mit Amazon-Standorten zeigen, dass dies auch tatsächlich erfolgt.

Frage 16: Wie stellt sich der Mitarbeiterschutz im Hinblick auf gerechten Stundenlohn, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Wohnsituation, hohen und sich ständig verstärkendem Leistungsdruck durch digitale Überwachung jedes Beschäftigten und Erstellung von Inaktivitätsprotokollen etc. dar?

Amazon ist ein wichtiger Arbeitgeber und bietet in Deutschland 16.000 attraktive feste Arbeitsplätze im Bereich Logistik. In Nordrhein-Westfalen starten Logistikmitarbeiter bei Amazon aktuell mit mindestens 11,76 Euro brutto/Stunde. Weitere Informationen siehe Anlage der Firma Amazon.

Frage 17: Von wo werden Arbeitskräfte als Produktionsfaktor geholt? Vielleicht aus Bulgarien, eine Ansiedlung in Horn gibt es ja bereits. (…) Wo sollen die Mitarbeiter wohnen? Von dem Amazon-Stundenlohn wird sich wohl kein Beschäftigter den Bau eines Hauses finanzieren können oder lange Strecken zur Arbeit fahren. Oder haben wir bald hier die Situation wie bei Firma Tönnies, dass im Umkreis in Immobilien Menschen unter kritischen/ Menschen unwürdigen Bedingungen wohnen und diese aus Osteuropa wegen Amazon zu uns kommen?

Welcher Art soll die Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen aussehen? Werden Langzeitarbeitslose sofort eingestellt oder sollen sie vorab von der Arbeitsagentur geförderte Trainings -und Eingliederungsmaßnahmen bei Amazon durchlaufen? Wie viele dieser Trainees erhalten danach einen festen Arbeitsvertrag (Bezug zu Spiegel-lnterview 2011 mit Armin Cossmann, Amazon Frankenthal GmbH)? Warum werden nicht zunächst Arbeitsplätze gesichert und neu ermöglicht, die auf den bereits bestehenden Ressourcen in der Bevölkerung basieren?

Es gibt zum Arbeitsplatzangebot im IndustriePark einen Dialog mit dem Jobcenter Lippe. Der jetzt abzusehende Bedarf an Arbeitskräften kann aus der Region gedeckt werden. Erfahrungen anderer Kommunen mit Amazon-Standorten zeigen, dass dies auch tatsächlich erfolgt.

Frage 18: Welche Konzepte oder Überlegungen existieren zur weiteren Entwicklung der Bevölkerung? Welche Konzepte existieren bezüglich der möglichen sozialpolitischen Konsequenzen, auch angesichts der Erfahrungen in Horn (sozialer Wohnungsbau, Umstrukturierung der Bevölkerung durch vermehrten Niedrigarbeitslohn und befristete Zeitarbeit, qualifizierte Schulsozialarbeit in der Grundschule Belle, Schaffung von genügend Raum in der Betreuung der Grundschule Belle und Anstellung von Personal nach dem Fachkräftegebot mit entsprechendem Personalschlüssel, Anpassung von Öffnungszeiten der Kita und Schule an die Bedürfnisse der Amazon-Mitarbeiter*innen?

Mit der Schaffung von rund 1.000 Arbeitsplätzen, finden Menschen, die bisher auf Sozialleistungen angewiesen waren, Arbeit im ersten Arbeitsmarkt. Jeder Arbeitsplatz trägt dazu bei, dass Menschen in Horn-Bad Meinberg wohnen bleiben oder sogar zuziehen, was der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung entgegenwirkt. An verschiedenen Stellen in Horn-Bad Meinberg wird derzeit Wohnraum entwickelt.

Dies wirkt sich auch positiv auf sämtliche Infrastruktureinrichtungen (wie z. B. Kindergärten, Schulen und den öffentliche Personennahverkehr) aus.

Frage 19: Wären Unternehmen, die Fachkräfte ausbilden und zu fairen Bedingungen beschäftigen, nicht die bessere Option für die Zukunft der Region und ihrer Bewohner?

Wir haben im IndustriePark Lippe einen Branchenmix, alle Unternehmen zahlen über dem Mindestlohn. Jeder Arbeitsplatz der im IndustriePark Lippe geschaffen wird, ist die Chance für Arbeitssuchende in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren.

Derzeit beschäftigt Amazon deutschlandweit 16.000 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Logistik. Mehr als die Hälfte von ihnen arbeitet seit fünf Jahren oder länger bei Amazon. Zudem bildet Amazon an vielen Logistikstandorten aus und bietet Plätze für Dualstudierende an.

Frage 20: Durch den erwarteten Ersatz von Mitarbeitern durch Roboter-Technologien wird der größte Teil der Arbeitsplätze für Menschen verloren sein. Auf die Stadt kommen dann wieder erheblich Kosten zu. Dabei handelt es sich nicht nur um die Menschen aus der Gemeinde, die Sie bereits jetzt Amazon anheimstellen wollen, sondern zusätzlich auch um Menschen, die sich wegen der Amazon-Arbeitsplätze neu angesiedelt haben. Wird die Gemeinde bereits von Anfang an Rücklagen bilden, um wenigstens für ein paar Jahre, die dann arbeitslosen Menschen unterstützen zu können?

Seitens Amazon ist ein sogenannter „Robotikstandort“ vorgesehen, das heißt es kommen Transportroboter zum Einsatz. Ähnlich wie bei einem Gabelstabler heben sie die Regale mit den Produkten hoch und bringen sie zu den Mitarbeitern in der Wareneinlagerung und –entnahme. Die Technologie unterstützt diese Mitarbeiter durch deutlich kürzere Laufwege. Die Mitarbeiter arbeiten „Hand in Hand“ mit den Transportrobotern. Durch ein höheres Volumen an den Standorten entstehen sogar zusätzliche Arbeitsplätze. Zudem entstehen auch eine Vielzahl neuer Rollen für Ingenieure und Techniker.

Frage 21: Wie wird gewährleistet, dass Amazon mittelfristig nicht doch von dem Standort aus Endkunden in der Region beliefern will und hierfür einen Nutzungsänderungsantrag stellt? Welche Auswirkungen hätte ein solcher Antrag?

Wie für sämtliche Nutzungsänderungen, d. h. auch für alle anderen Unternehmen, müssen entsprechende Anträge inklusive der Erbringung aller erforderlichen Gutachten erbracht werden. Diese sind durch die maßgebenden Stellen vor dem Hintergrund der relevanten Gesetze und Regelungen zu prüfen und zu bewerten. In diesem Zusammenhang ist auch das Einvernehmen der Stadt Horn-Bad Meinberg maßgebend.

Das geplante Gebäude mit den dazugehörigen Anlagen ist als Logistikzentrum geplant, in dem Waren gelagert und die Kundenbestellungen zusammengestellt werden, und nicht als Auslieferungsstandort konzipiert. Amazon hat keine Erweiterungsflächen reserviert, so dass die Errichtung eines Auslieferungslagers innerhalb der aktuellen Rahmenbedingungen nicht erfolgen kann.

Frage 22: Werden für wartende Lkw und Transporter auf dem Betriebsgelände ausreichende Standstellplätze samt der notwendigen Sanitäreinrichtungen geschaffen?

Auf dem Gelände werden mindestens 60 Parkplätze für auf Be- oder Entladung wartende LKW geschaffen. Sanitäranlagen stehen in der sogenannten „Truckers Lounge“ am Gebäude zur Verfügung.

Frage 23: Es wird die Forderung einer Besetzung von 51 % unabhängiger Bürger im Aufsichtsrat von Amazon gestellt.

Dies kann nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens oder Bauantrags sein. Für die Kommune bestehen keine Einflussmöglichkeiten.

Frage 24: Amazon erwirtschaftet heute schon mehr Profit über die Amazon Web Services (AWS) als über den Handel. Des Weiteren befindet sich Amazon weltweit unter Druck aufgrund des Missbrauchs seiner Marktmacht, der Steuervermeidung, der Verstöße gegen Kartellvorschriften, des Datenmissbrauchs und des brutalen Umgangs mit den abhängig Beschäftigten. In den USA gibt es Bestrebungen die großen Internetkonzerne wie Facebook, Amazon u. a. zu zerschlagen. Sollte sich Amazon eines Tages aus dem Handelsgeschäft zurückziehen, haben wir einen gigantischen Müllberg aus Beton über und Stelzen unter der Erde auf dem Beller Feld. Was passiert mit dem Gebäude, wenn Amazon den Standort verlässt? Wer wird diesen Müll auf wessen Kosten beseitigen? Ist eine Erhöhung der Müllgebühren für die allgemeine Bevölkerung zu erwarten?

Gibt es einen Zusammenhang zum geplanten Recyclingunternehmen nebenan?

Amazon kauft das Grundstück von der Stadt Horn-Bad Meinberg und investiert in den Standort aufgrund des Interesses an einer langfristigen Ansiedelung.

Der Stadt Horn-Bad Meinberg ist nicht bekannt, dass sich ein entsprechendes Recyclingunternehmen im IndustriePark Lippe ansiedeln will.

Frage 25: Wie sieht der Brandschutz bei Amazon aus und welche Einheiten werden z. B. bei Auslösen der Brandmeldeanlage alarmiert? Belle und Wöbbel, oder wartet man erst auf Horn? Dies auch angesichts eines riesigen Gemischtwarenhandels mit Produkten aller Art und gar nicht bekannten chemischen Zusammensetzungen?

Alle Brandschutzbestimmungen sind zu beachten. Diese werden im Baugenehmigungsverfahren geregelt, auch bei einer Nutzungsänderung.

Frage 26: Wann ist der Baubeginn der Planierungsarbeiten??

Nach Erteilung der Baugenehmigung.

Frage 27: Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung sind angedacht?

Alle Baustellen sind nach den geltenden Vorschriften einzurichten und zu betrieben. Details zu Einzelvorhaben liegen nicht vor.

Frage 28: Dem Umweltbericht ist zu entnehmen, dass wir Anwohner Beeinträchtigungen sowohl mit Lärm- als auch stofflichen Emissionen durch den Baubetrieb hinnehmen müssen. Wie lange ist die gesamte Bauphase geplant und wie gedenkt die Stadt Horn-Bad Meinberg die Bürger von Wöbbel vor diesen Beeinträchtigungen zu schützen? Ist ein 24-Stunden-Betrieb der Baustelle geplant?

Dies ist noch nicht bekannt und wird im Rahmen der Baugenehmigung geregelt. Die Stadt Horn-Bad Meinberg wird das Vorhaben im Rahmen der Umsetzung eng begleiten.

Frage 29: Ihnen ist sicher bekannt, dass Amazon die Vertriebsniederlassungen nicht in eigener Regie baut, sondern die Baumaßnahmen von anderen Großunternehmen durchführen lässt und dann die Anlagen von diesen mietet. Bekannt ist, dass diese Unternehmen feste Vertragsunternehmen nutzen, um die Anlagen bauen zu lassen. Was glauben Sie, welche Gewerke von einheimischen Unternehmen ausgeführt werden dürfen?

Wird für die Arbeiter ein Containerdorf errichtet?

Amazon Amazon schreibt Bauprojekte aus und arbeitet demzufolge in Deutschland mit verschiedenen Generalunternehmen zusammen, die die Bauarbeiten für die Logistikgebäude übernehmen.

Details zu den Unternehmen und Vertragspartnern sind der Stadt in diesem frühen Stadium nicht bekannt.

Frage 30: Wie sieht die zeitliche Abfolge zum Bau der Windräder aus?

Derzeit ist für beide Projekte kein Baubeginn bekannt.

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Anlagen und Verweise

Präsenation Enderweit+Partner

Präsentation Neuaufstellung des Bebauungsplans Be 10 "DerIndustriePark Lippe“ [PDF: 5,4 MB]

Eckpunkte zu den Planungen von Amazon

Eckpunkte zum Logistikzentrum in Horn-Bad Meinberg [PDF: 545 kB]

Lageplan Amazon (© Amazon Deutschland Services GmbH)
© Amazon Deutschland Services GmbH

Informationen zum Unternehmen Amazon: https://www.aboutamazon.de/

Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung sowie den folgenden bereits vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Informationen:

01 Übersichtsplan Be 10_Offenlegung [PDF-Dokument: 1,5 MB]

02 Be 10 Planzeichnung A1 ohne Maßstabsleiste_Offenlegung [PDF-Dokument: 7,8 MB]

02 Be 10 Planzeichnung A3_Offenlegung [PDF-Dokument: 7,9 MB]

02 Be 10 Planzeichnung A4_Offenlegung [PDF-Dokument: 7,9 MB]

02 Be 10 Planzeichnung Festsetzungen_Offenlegung [PDF-Dokument: 647 kB]

02 Be 10 Planzeichnung_komp_Offenlegung [PDF-Dokument: 12 MB]

02 Be 10 Planzeichnung_Offenlegung [PDF-Dokument: 13,9 MB]

03 Be 10 Begründung_Offenlegung [PDF-Dokument: 4,5 MB]

04 Be 10 UB_Offenlegung [PDF-Dokument: 2,6 MB]

Be 10 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag [PDF-Dokument: 2,4 MB]

Be 10 erg. Stellungnahme u. Geruchsgutachten Be 10.1 [PDF-Dokument: 6,2 MB]

Be 10 Immissionsschutzgutachten [PDF-Dokument: 8,2 MB]

Be 10 Maßnahmenkonzept Artenschutz [PDF-Dokument: 4,1 MB]

Be 10 Umbezogene Stellungnahmen der Öffentlichkeit [PDF-Dokument: 2,9 MB]

Be 10 Umbezogene Stellungnahmen der TÖB [PDF-Dokument: 1,2 MB]

Be 10 Verkehrsstudie [PDF-Dokument: 15,8 MB]

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Autor/in: Wirtschaftsförderung, Rüdiger Krentz

Kontakt
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Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 291
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E-Mail: r.krentz@horn-badmeinberg.de

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