Stadt Horn - Bad Meinberg | Dienstleistungen Volltextsuche

Sie sind hier: Start > Rat und Verwaltung > Ihre Anliegen von A - Z

Förderung Dorferneuerung

Beschreibung

Das Land NRW gewährt verschiedene Zuwendungen für die Finanzierung von Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung, darunter auch Zuschüsse an Privatpersonen zur Sanierung ländlicher Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter (z.B. historische Fachwerk- oder Bruchsteinhäuser in Dörfern). Je Gebäude können bis zu 50.000 € gewährt werden.

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Thema "Förderung der Dorfentwicklung" finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold beim Dezernat 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung.

Anträge sind bei der Stadt Horn-Bad Meinberg als Untere Denkmalbehörde einzureichen und werden von hier an die Bezirksregierung Detmold weiter geleitet.

Gebühren

keine

Unterlagen

  • ausgefüllter Antragsvordruck (bei der Bezirksregierung Detmold erhältlich)
  • Bauzeichnungen
  • Fotos
  • Angebote von Handwerkern bzw. Baufirmen

rechtliche Grundlagen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums sowie die jährlich vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Fördergrundsätze.

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude

Montag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Dienstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Mittwoch

7.30 Uhr

-

12.30 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

und

14.00 Uhr

-

17.30 Uhr
Freitag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
Ins Adressbuch exportieren
Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Fachbereichsleitung
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 276
Fax: 05234 / 201 - 1276
E-Mail: m.heim@horn-badmeinberg.de

Raum: 22 (Verwaltungsneubau)
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren