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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Das Land NRW gewährt verschiedene Zuwendungen für die Finanzierung von Maßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung, darunter auch Zuschüsse an Privatpersonen zur Sanierung ländlicher Bausubstanz mit Ortsbild prägendem Charakter (z.B. historische Fachwerk- oder Bruchsteinhäuser in Dörfern). Je Gebäude können bis zu 50.000 € gewährt werden.
Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Thema "Förderung der Dorfentwicklung" finden Sie auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold beim Dezernat 33 Ländliche Entwicklung, Bodenordnung.
Anträge sind bei der Stadt Horn-Bad Meinberg als Untere Denkmalbehörde einzureichen und werden von hier an die Bezirksregierung Detmold weiter geleitet.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Strukturentwicklung des ländlichen Raums sowie die jährlich vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Fördergrundsätze.
Montag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
Dienstag |
8.30 Uhr |
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12.00 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr |
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12.30 Uhr |
Donnerstag |
8.30 Uhr |
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12.00 Uhr |
und |
14.00 Uhr |
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17.30 Uhr |
Freitag |
8.30 Uhr |
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12.00 Uhr |