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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Jeder deutsche Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn er seine Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllen kann und er der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegt.
Nach einem Umzug muss die Anschrift bei der zuständigen Behörde, also im Bürgerservice der Stadt Horn-Bad Meinberg, auf dem Personalausweis
aktualisiert werden.
Nach einer Namensänderung (z.B. Heirat) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Der Verlust eines Personalausweises ist unverzüglich anzuzeigen.
Neuer Personalausweis
Seit dem 01. November 2010 löst der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den alten Personalausweis ab.
Der alte Personalausweis ist bis zum Ablauf seiner individuell bestimmten Gültigkeit verwendbar.
Auch der neue Personalausweis ist in seiner Grundfunktion ein amtliches Ausweisdokument (Sichtausweis). Gegenüber dem alten Personalausweis wurde er mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.
Auf neu ausgestellten Personalausweisen muss der elektronische Indentitätsnachweis aktiviert sein. Dazu werden zwei Fingerabdrücke mit Hilfe von Fingerabdruckscannern aufgenommen.
Zusatzfunktionen
Gültigkeit
Voraussetzungen
Welche Fristen muss ich beachten?
Bearbeitungsdauer: etwa 4 Wochen
Weitere Gebührenregelungen betreffen unter anderem:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zusätzlich bei Beantragung eines Personalausweises unter 16 Jahren:
Noch Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice.
Montag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 16.00 Uhr | |
Dienstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 | - | 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 17.30 Uhr | |
Freitag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |