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Führungszeugnis

Entgegennahme von Anträgen auf Führungszeugnisse. Soll das Führungszeugnis bei einer Behörde vorgelegt werden, sind der genaue Verwendungszweck bei dieser Behörde und die genaue Anschrift ggf. mit Abteilungsangabe dieser Behörde anzugeben, da es dieser Behörde direkt übersandt wird. Den amtlich vorgeschriebenen Antragsvordruck hält die Behörde bereit und füllt diesen selbst aus.

Hinweis: Wird das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde beantragt, so wird es dieser Behörde direkt übersandt. Der Antragsteller kann verfügen, daß das Führungszeugnis, falls es Eintragungen enthält, einem von ihm zu bestimmenden Amtsgericht zu seiner Einsichtnahme übersandt wird.

Für ein "erweitertes Führungszeugnis" ist bei der Antragstellung eine schriftliche Aufforderung der Stelle erforderlich, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.

Neue Funktion: Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalausweis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Hier geht es zur Online-Beantragung eines Führungszeugnisses

Flyer Führungszeugnis / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online

 

Für eigene Kontaktaufnahme: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53169 Bonn Tel.: 0228/58-0, Fax: 0228/584810

Bearbeitungsfristen: Bearbeitungsfristen ergeben sich aus dem Postverkehr und der Arbeitsabwicklung beim Bundeszentralregister in Bonn (in der Regel ca. 14 Tage)

 

  

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • persönliche Antragstellung unter Nachweis der Identität, z. B. Personalausweis

Wenn eine andere Person ein Führungszeugnis für Sie beantragen soll, können Sie dieser eine Vollmacht ausstellen:


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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Ansprechpartner
Bildung, Ordnung und Soziales
Bürgerservice
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 300
Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: a.kuebler@horn-badmeinberg.de

Raum: 2 (Verwaltungsneubau)
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Bürgerservice
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Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: s.wedel@horn-badmeinberg.de

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32805 Horn-Bad Meinberg
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Fax: 05234 / 201 - 244
E-Mail: h.toelle@horn-badmeinberg.de

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