Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Abmeldung des Wohnsitzes
-Im Falle des Wohnungswechsels im Inland entfällt die Abmeldepflicht-
Personen, die aus einer Wohnung ausziehen, haben sich innerhalb von zwei Wochen abzumelden bei:
Wegzug ins Ausland
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer.
Die Abmeldung der Nebenwohnung muss bei der Hauptwohnsitzgemeinde erfolgen.
Die Auszugsbestätigung des Wohnungsgebers ist nicht mehr vorzulegen.
Wenn eine andere Person, die Abmeldung für Sie übernehmen soll, können Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen:
Montag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 16.00 Uhr | |
Dienstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 | - | 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 17.30 Uhr | |
Freitag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |