An- und Ummeldung des Wohnsitzes

An- bzw. Ummeldung des Wohnsitzes

(incl. Nebenwohnsitz)

Hauptwohnung/Nebenwohnsitz:
Bei mehreren Wohnungen innerhalb der BRD ist die überwiegend benutzte Wohnung als Hauptwohnung anzusehen. Bei Verheirateten mit Kindern gilt als Hauptwohnung die gemeinsam benutzte Wohnung. Im Zweifelsfall obliegt die Entscheidung der Meldebehörde.

Besonderheiten bei der Meldepflicht:
Meldepflichtig für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist der Wohnungsgeber. Für Personen, für die ein Pfleger oder Betreuer bestellt ist, dessen Aufgabenbereich die Aufenthaltsbestimmung umfasst, obliegt die Meldepflicht dem Pfleger oder Betreuer. Der Meldepflichtige kann sich vertreten lassen. Auf Wunsch der Meldebehörde muss er jedoch persönlich erscheinen.

Antrags- und Bearbeitungsfristen:
Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung erfolgen. Wird diese Frist nicht eingehalten, kann ein Bußgeld erhoben werden. Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt unverzüglich.


Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Identitätsnachweise (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Urkunden oder Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Kfz-Schein (nur bei Ummeldung innerhalb von Horn-Bad Meinberg oder des Kreises Lippe)
  • Nationalpass (bei Ausländern)

 Wenn eine andere Person, die An- oder Ummeldung für Sie übernehmen soll, können Sie dieser Person eine Vollmacht ausstellen:

Informationen für Wohnungsgeber

Ab dem 1. November 2015 gilt mit dem Bundesmeldegesetz ein neues Melderecht.


Damit einher geht eine Veränderung für Vermieter.

Künftig ist bei jedem Einzug eine Bestätigung auszustellen, die der Wohnungsnehmer zur Erledigung des Meldevorgangs benötigt.

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Wohnungsverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter die untervermieten.

Für Sie bedeutet das, dass Sie ab dem 01.11.2015 Ihren Mietern eine solche Bestätigung ausstellen müssen.

Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, haben wir eine Wohnungsgeberbestätigung (Muster siehe unten) entworfen. Es wäre schön, wenn Sie dieses Muster als Basis für die Pflege des eigenen Formularbestandes nutzen könnten. Die Vordrucke liegen auch im Bürgerservice aus.

Muster für eine Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes


Für die Ausstellung der Bestätigung bleiben maximal zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Mit der Bestätigung kann der Mieter dann uns gegenüber den Einzug nachweisen und sich so regelkonform an- bzw. ummelden.

Eine Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

Name und Anschrift des Vermieters,
Einzugsdatum,
die Anschrift der Wohnung,
die Namen der meldepflichtigen Personen.

Darüber hinaus erfassen wir den Namen des Eigentümers, soweit dieser nicht selbst Vermieter ist.

Ein Mietvertrag erfüllt also nicht die Voraussetzungen.

Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nach, kann seitens der Meldebehörde ein Bußgeld von zu 1.000,00 € verhängt werden.


Infos für Neubürger

Sind Sie gerade nach Horn-Bad Meinberg umgezogen oder möchten dieses in Kürze tun?

Dann haben wir hier ein paar Tipps für Sie:

  1. Informationsmaterial
    Wenn Sie Horn-Bad Meinberg erst noch kennenlernen möchten und auf diesen Seiten nicht genügend in Erfahrung bringen, haben wir im Eingangsbereich unseres Rathauses und im Bürgerservice vielfältiges Informationsmaterial für Sie ausgelegt.
  2. Formalitäten
    Wenn Sie nach Horn-Bad Meinberg umziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Stadt Horn-Bad Meinberg im Bürgerservice anzumelden. Dort sind Sie auch richtig bei allen Fragen, die möglicherweise noch bei einem Umzug auftauchen, wie beispielsweise Hundesteuer, Müllabfuhrkalender etc.
  3. Nachsendeservice der Deutschen Post
    Bei einem Umzug bietet Ihnen die Deutsche Post einen Nachsendeservice an. Die Nachsendung Ihrer Post können Sie in jeder Filiale der Deutschen Post in Auftrag geben. Oder nutzen Sie einfach den Online Service der Deutschen Post.

Ummelden von Kraftfahrzeugen
Falls Sie ein KFZ besitzen und innerhalb von Horn-Bad Meinberg umziehen oder aus dem Kreis Lippe zuziehen, müssen Sie lediglich die Adresse des Kfz-Scheines ändern lassen. Dies können Sie gleich bei Ihrer Anmeldung im Bürgerservice machen. Hierzu brauchen Sie den Fahrzeugschein oder die Zulassungsbescheinigung Teil I und den Personalausweis oder Pass.

Die Änderung des Kfz-Scheines kostet 11,10 Euro.

Falls Sie aus einem anderen Kreis nach Horn-Bad Meinberg ziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassungsstelle des Kreis Lippe, Felix-Fechenbach-Straße 5, 32756 Detmold, umgehend umschreiben lassen. Nähere Infos hier.

 

 


Montag
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und 14:00
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16:00 Uhr
Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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