Auskünfte aus dem Melderegister
Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister
Besonderheiten:
Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich im Bürgerservice oder formlos schriftlich beantragt werden. Für erweiterte Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft. In jeder Phase des Umganges mit personenbezogenen Daten sind §6 MG NW (Meldegeheimnis) und §7 MG NW (schutzwürdige Belange des Betroffenen) zu berücksichtigen.
Einfache Melderegisterauskünfte umfassen: - Auskunft über Vor- und Familiennamen - akademische Grade - Anschriften
Montag |
8:30 und 14:00 |
- |
12:00 Uhr 16:00 Uhr |
Dienstag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |
Mittwoch |
7:30 |
- |
13:00 Uhr |
Donnerstag |
8:30 und 14:00 |
- |
12:00 Uhr 17:30 Uhr |
Freitag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |