Auskünfte aus dem Melderegister

Erteilung von Auskünften aus dem Einwohnermelderegister

Besonderheiten:
Einfache Melderegisterauskünfte können mündlich im Bürgerservice oder formlos schriftlich beantragt werden. Für erweiterte Melderegisterauskünfte und Gruppenauskünfte ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antragsteller hat nur Anspruch auf eine schriftliche Auskunft. In jeder Phase des Umganges mit personenbezogenen Daten sind §6 MG NW (Meldegeheimnis) und §7 MG NW (schutzwürdige Belange des Betroffenen) zu berücksichtigen.

Einfache Melderegisterauskünfte umfassen: - Auskunft über Vor- und Familiennamen - akademische Grade - Anschriften

Montag
8:30
und 14:00
-
12:00 Uhr
16:00 Uhr
Dienstag
8:30
-
12:00 Uhr
Mittwoch
7:30
-
13:00 Uhr
Donnerstag
8:30
und 14:00
-
12:00 Uhr
17:30 Uhr
Freitag
8:30
-
12:00 Uhr