Auskunftssperre

Einrichtung von Übermittlungs- und Auskunftssperren

Besonderheiten:

Auskunftssperre auf Antrag mit Rechtsanspruch: - Auskunftssperre mit Wirkung auf öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften - Auskunftssperre mit Wirkung für politische Parteien, Wählergruppen und andere Träger mit Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen - Auskunftssperre mit Wirkung für Parteien und Antragsteller im Zusammenhang mit Volksbegehren oder Volksentscheiden

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für das Leben, die Gesundheit, die persönliche Freiheit o.ä. ist, wenn möglich, durch entsprechende Nachweise (z.B. Urteile, gerichtliche Anordnungen, Bescheinigungen, Zeugenaussagen, ärztliche Atteste, Polizeiberichte) zu unterstützen

Montag
8:30
und 14:00
-
12:00 Uhr
16:00 Uhr
Dienstag
8:30
-
12:00 Uhr
Mittwoch
7:30
-
13:00 Uhr
Donnerstag
8:30
und 14:00
-
12:00 Uhr
17:30 Uhr
Freitag
8:30
-
12:00 Uhr