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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Nach den derzeitigen Bestimmungen muss Ihr Kind binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Die Krankenhausverwaltung stellt Ihnen hierfür eine "Geburtsanzeige" aus, die Sie mit den unten stehenden Unterlagen dem Standesbeamten vorlegen müssen.
Im Zuge der Geburtsbeurkundung erhalten Sie vom Standesamt folgende Unterlagen ausgehändigt:
Die Gebühren für die Dienstleistungen des Standesamtes Südlippe sind in der Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe geregelt.
Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe vom 11.12.2019 [PDF-Dokument: 20 kB]
Montag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - | 12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
und | ||
14:00 - | 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 - | 12:00 Uhr |