Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Folgende Urkunden sind erforderlich:
Alle Urkunden und ggfls die Übersetzungen sind im Original (nicht in Kopie) vorzulegen. Die gewünschten Urkunden werden dem Bestatter ausgehändigt, der gleichzeitig die Beerdigungserlaubnis oder - falls erforderlich - einen Leichenpaß zur Überführung ins Ausland erhält.
Die Gebühren für die Dienstleistungen des Standesamtes Südlippe sind in der Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe geregelt.
Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe vom 11.12.2019 [PDF-Dokument: 20 kB]
Montag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - | 12:30 Uhr |
Donnerstag | 08:30 - | 12:00 Uhr |
und | ||
14:00 - | 17:30 Uhr | |
Freitag | 08:30 - | 12:00 Uhr |