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Sterbefallbeurkundung

Für die Beurkundung ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod eingetreten ist.
Bei einem nicht natürlichen Tod (z.B. Unfall- oder Freitod) ist die Kriminalpolizei zu verständigen, die dann nach ihren Ermittlungen die Freigabe für die Bestattung erteilt. In der Regel werden die zur Beurkundung eines Sterbefalles nötigen Urkunden von einem Bestatter vorgelegt

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Folgende Urkunden sind erforderlich:

  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung wird dort für die Ausstellung Sorge getragen.
  • bei Ledigen: die Geburtsurkunde und der Personalausweis
  • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (zumeist im Familienstammbuch zu finden) ggfls mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat und den Personalausweis
  • bei Verwitweten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (siehe Familienstammbuch) ggfls mit Übersetzung (s.o.), den Personalausweis und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (s.o), den Personalausweis und das Scheidungs-, Aufhebungs-bzw. Nichtigkeitsurteil.


Alle Urkunden und ggfls die Übersetzungen sind im Original (nicht in Kopie) vorzulegen. Die gewünschten Urkunden werden dem Bestatter ausgehändigt, der gleichzeitig die Beerdigungserlaubnis oder - falls erforderlich - einen Leichenpaß zur Überführung ins Ausland erhält.

Gebühren Standesamt

Die Gebühren für die Dienstleistungen des Standesamtes Südlippe sind in der Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe geregelt.

Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe vom 11.12.2019 [PDF-Dokument: 20 kB]

Montag 08:30 -  12:00 Uhr
Dienstag 08:30 -  12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 -  12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 -  12:00 Uhr
  und  
  14:00 -  17:30 Uhr
 Freitag 08:30 -  12:00 Uhr
     
     

 

 
Zuständige Behörde:
Burgstraße 13
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 321
Fax: 05234 / 201 - 1321
E-Mail: standesamtsuedlippe@horn-badmeinberg.de
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Ansprechpartner
Standesbeamtin
Burgstraße 13
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 307
Fax: 05234 / 201 - 1307
E-Mail: b.janz@horn-badmeinberg.de

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Standesbeamtin
Burgstraße 13
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 306
Fax: 05234 / 201 - 1306
E-Mail: d.lange@horn-badmeinberg.de

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Standesbeamtin
Burgstraße 13
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 305
Fax: 05234 / 201 - 1305
E-Mail: b.schwake@horn-badmeinberg.de

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