Eheschließung

Beschreibung

Der "erste Schritt" auf dem Weg ins gemeinsame Glück ist die Anmeldung der Eheschließung oder Lebenspartnerschaft (frühere Bezeichnung: Bestellung des Aufgebotes).

Die Anmeldung der Eheschließung dient vor allem dazu, Ihren Personenstand anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen festzustellen und zu prüfen, ob beide Partner die Voraussetzungen zur Eheschließung bzw. Lebenspartnerschaft (Volljährigkeit, Geschäftsfähigkeit, keine bestehende Ehe bzw. Lebenspartnerschaft, keine Verwandtschaft in gerader Linie oder als Geschwister) erfüllen.

Außerdem wird der Termin Ihrer standesamtlichen Trauung bzw. Lebenspartnerschaftsbegründung verbindlich festgelegt und Sie können sich ein "Stammbuch der Familie" aussuchen, in dem Sie Ihre Urkunde(n) aus dem Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsregister und ggf. später die Geburtsurkunden Ihrer Kinder aufbewahren können.

Auch die Gebühren müssen im Vorfeld beglichen werden.

Die Anmeldung ist vergleichbar mit der früheren "Bestellung des Aufgebotes", jedoch wird Ihr Eheschließungswunsch nicht mehr im Aushang veröffentlicht.

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Partner seinen gemeldeten Wohnsitz hat. Die Eheschließung selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Dazu werden die Unterlagen vom entgegennehmenden Standesamt an das "Traustandesamt" weitergeleitet.

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft können Sie während der Öffnungszeiten, frühestens jedoch sechs Monate vor Ihrem Wunschtermin, vornehmen.

Planen Sie für das Gespräch ca. 30 min ein. Vereinbaren Sie einen Termin, um Wartezeiten zu vermeiden.

Zum Heiraten gehören immer zwei Menschen. Sie sollten die Anmeldung der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft daher möglichst gemeinsam mit Ihrem zukünftigen Ehe- bzw. Lebenspartner vornehmen.

Sollte dennoch einer von Ihnen nicht persönlich erscheinen können, so muss der/die Andere eine Vollmacht ausstellen. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie im Standesamt.

Hinweis: Sofern ein Partner der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein sollte, ist für die Anmeldung zur Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft aus rechtlichen Gründen die Hinzuziehung eines vereidigten Dolmetschers oder Übersetzers erforderlich, der in die entsprechende Muttersprache übersetzt.

Unterlagen

Bei ledigen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne Kinder sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Kopie des eigenen Geburtseintrages aus dem Geburtenbuch des Standesamtes, das erstmals die Geburt beurkundet hat

Bei Personen, die bereits verheiratet waren, mit Kindern oder mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind weitere Voraussetzungen und ggf. gerichtliche Prüfungen zu beachten.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen und gegebenenfalls noch zu beschaffen haben.

Sind dann alle Voraussetzungen erfüllt, kann eine Trauung sobald es der "standesamtliche Terminkalender" ermöglicht, stattfinden.

Gebühren Standesamt

Die Gebühren für die Dienstleistungen des Standesamtes Südlippe sind in der Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe geregelt.

Trautermine

Beim Standesamt Südlippe sind Trauungen montags bis freitags während der üblichen Öffnungszeiten möglich, zusätzlich an zwei Samstag Vormittagen im Monat.

Heiraten Sie im wunderbaren Ambiente des Rittersaales (Burgstraße 13). Dieser bietet mit 30 Sitzplätzen und einigen Stehgelegenheiten ausreichend Platz für Ihre Hochzeitsgäste.


Außenansicht der Burg Horn                                                   Rittersaal in der Burg Horn

Gerne können Sie auch die mittelalterliche Atmosphäre der Burg als Anregung für die Kleidung Ihres Trautermins wählen.