Name der Ehegatten

Grundsätzlich unterliegt der Name einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört (Art. 10 EGBGB). Da die Gesetze zur Namensführung in der Ehe in jedem Land anders sind, kann an dieser Stelle nur das deutsche Ehenamensrecht erläutert werden. Zum ausländischen Namensrecht steht den Standesbeamten umfangreiche Literatur zu Verfügung, so dass bei Auslandsbeteiligung jeweils ein Beratungsgespräch beim Standesamt stattfinden sollte.

Gebühren Standesamt

Die Gebühren für die Dienstleistungen des Standesamtes Südlippe sind in der Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe geregelt.

Montag 08:30 -  12:00 Uhr
Dienstag 08:30 -  12:00 Uhr
Mittwoch 07:30 -  12:30 Uhr
Donnerstag 08:30 -  12:00 Uhr
  und  
  14:00 -  17:30 Uhr
 Freitag 08:30 -  12:00 Uhr