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Grundsicherung beantragen - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII

Beschreibung

Grundsicherung kann beantragen, wer
-  seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat
-  das 65. Lebensjahr vollendet hat
-  das 18. Lebensjahr vollendet hat und aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft
   erwerbsgemindert ist

Neben dem Einkommen spielen auch Vermögensverhältnisse eine wichtige Rolle.
In einem Beratungsgespräch kann unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft werden, ob ein Anspruch auf Leistungen gegeben ist.

Was umfasst die Grundsicherung?

Die Grundsicherung umfasst
-  den maßgebenden Regelsatz
-  angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung
-  eventuell zusätzliche Bedarfe 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bevor der Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII geprüft werden kann, muss ein Antrag gestellt werden.

Zur Prüfung sind folgende Unterlagen notwendig:
-  Personalausweis / Pass
-  Schwerbehindertenausweis (wenn vorhanden)
-  Mietvertrag und Mietzahlungsbeleg bzw. Nachweis der Kosten bei selbst
   genutztem Wohnraum
-  Mietbescheinigung
-  Vermögensnachweise
-  Einkommensnachweise


Welche Unterlagen darüber hinaus zur Prüfung des Anspruches erforderlich sind erfragen Sie bitte bei

Ansprechpartner/in                                           Buchstabe
Frau Birgit Bellmer                                                Buchstaben      A - K
Herr Igor Dick                                                      Buchstaben      L - Z 

Öffnungszeiten Sozialamt


Montag geschlossen
Dienstag 08.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Freitag

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Zuständige Behörde:
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32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 236
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Ansprechpartner
Bildung, Ordnung und Soziales
Sozialamt
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E-Mail: soziales@horn-badmeinberg.de

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