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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Wer hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbewLG)?
Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
Asylbewerber werden nach einem Verteilerschlüssel den Städten und Gemeinden zugewiesen (hier: von der Bezirksregierung Arnsberg).
Welche Leistungen kann ich erwarten?
- den maßgebenden Regelsatz
- angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung (zuerst erfolgt die Unterbringung
in einer städtischen Unterkunft)
- eventuell Leistungen für einmalige Bedarfe
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Leistung ist antragsabhängig.
- Aufenthaltsgestattung
- Duldung
- Aufenthaltserlaubnis
Ob darüber hinaus noch Unterlagen benötigt werden erfragen Sie bitte bei
Ansprechpartner/in Buchstabe
Frau Birgit Bellmer Buchstaben A - G
Herr Igor Dick Buchstaben H - Z
Montag | geschlossen |
Dienstag | 08.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 12.30 Uhr |
Freitag |
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