Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Allgemeine Informationen:
Wohngeld ist eine subjektive Wohnungsbauförderungsmaßname im Sinne des § 46, Abs. 2, WoBauG. Auf Antrag wird für angemessenes und familiengerechtes Wohnen ein Zuschuss (Miet- oder Lastenzuschuss) zur wirtschaftlichen Sicherung des Wohnraumes gewährt.
Für einen Mietzuschuss ist antragsberechtigt
Für einen Lastenzuschuss ist antragsberechtigt
Die Berechnung des Wohngeldes erfolgt nach den folgenden Faktoren:
Wohngeldproberechner
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. Darüber hinaus stehen Ihnen weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Links:
NEU 2023: Hinweisblatt zum Wohngeldantrag
NEU 2023: Antrag auf Mietzuschuss
NEU 2023: Antrag auf Lastenzuschuss
Anlagen zum Antrag:
Anlage 1 - Erklärung über vorhandene Einkünfte
Anlage 2 - Erklärung über Vermögen
Anlage 3 - Vermieterbescheinigung
Anlage 4 - Fremdmittelbescheinigung
Anlage 5 - Verdienstbescheinigung
Anlage 6 - Bescheinigung der Krankenkasse
Anlage 7 - Aufwendungen zur gesetzlichen Unterhaltspflicht
Anlage 8 - Untervermietung - Vermietung
Ausfüllbare Wohngeldvordrucke (alt)
Weitere Informationen zum Wohngeld
Umfangreiche Informationen zum Wohngeld-Plus sind zudem auf der Landingpage der Kampagne zu finden: www.bmwsb.bund.de/wohngeld-plus.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
Je nach Sachverhalt können auch andere Nachweise für die Bearbeitung des Wohngeldes erforderlich sein
Rechtliche Grundlagen
Wohngeldgesetz