Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Voraussetzungen für eine Befreiung
Voraussetzung für eine Befreiung/Ermäßigung ergeben sich aus § 4 RBStV.
Wer kann befreit werden?
Eine Auflistung der einzelnen Befreiungsvoraussetzungen sowie der jeweils vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf der Website: Infos zur Rundfunkgebührenbefreiung
Hinweis:
Die Zuständigkeit liegt direkt bei
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln
Die / Der u. g. Ansprechpartner/in der Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg hält die Formulare für Ihre Rundfunkgebührenbefreiung für Sie bereit. Der Antrag wird an die zuständige Stelle (siehe Hinweis) weitergeleitet und dort bearbeitet.
Montag | 8:30 | - | 12:00 |
Dienstag | 8:30 | - | 12:00 |
Mittwoch | 7:30 | - | 12:30 |
Donnerstag | 8:30 | - | 12:00 |
Freitag | 8:30 | - | 12:00 |