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Rundfunkgebührenbefreiung beantragen

 

Voraussetzungen für eine Befreiung

Voraussetzung für eine Befreiung/Ermäßigung ergeben sich aus § 4 RBStV. 

Wer kann befreit werden?

Eine Auflistung der einzelnen Befreiungsvoraussetzungen sowie der jeweils vorzulegenden Unterlagen finden Sie auf der Website: Infos zur Rundfunkgebührenbefreiung 

Hinweis:

Die Zuständigkeit liegt direkt bei

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln 

Die / Der u. g. Ansprechpartner/in der Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg hält die Formulare für Ihre Rundfunkgebührenbefreiung für Sie bereit. Der Antrag wird an die zuständige Stelle (siehe Hinweis) weitergeleitet und dort bearbeitet.

 

Montag 8:30 - 12:00
Dienstag 8:30 - 12:00
Mittwoch 7:30 - 12:30
Donnerstag 8:30 - 12:00
Freitag 8:30 - 12:00
 
Zuständige Behörde:
Mittelstraße 67
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 236
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