Rentenangelegenheiten
Allgemeine Informationen:
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Erteilung von Auskünften über alle Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung (auch nach über- und zwischenstaatlichem Recht) Prüfung von Versicherungsverläufen, Renten- und ähnlichen Bescheiden
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Aufnahme von Rentenanträgen und Weiterleitung an den zuständigen Rententräger (für alle Rentenversicherungsträger mit Ausnahme der Bundesknappschaft).
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis/Reisepass des Antragstellers Bankverbindung (für die bargeldlose Zahlung der Rente) falls Kinder erzogen wurden: Geburtsurkunden der Kinder bzw. Familienstammbuch ggf. Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis/Spätaussiedlerbescheinigung ggf. Schwerbehindertenausweis bei früherem Rentenbezug: Rentenbescheid (mit allen Anlagen), Unfallrenten, Verletztenrenten sämtliche vorhandenen Versicherungsunterlagen, z.B. Versicherungsverlauf, Rentenauskunft ggf. Unterlagen über Wehr-/Kriegsdienstzeiten Nachweis über Schulbesuche nach dem 16. Lebensjahr bei Bezug anderer Leistungen (z.B. aus der Unfallversicherung, Beamtenversorgung, Wohngeld, Arbeitslosengeld/-hilfe, Sozialhilfe): Aktenzeichen der zahlenden Stelle bei ausländischen Zeiten die entsprechenden Nachweise Krankenversicherungsverhältnis Lehrzeiten: Zeugnisse, LehrverträgeBei Hinterbliebenenrenten außerdem:
Rentenbescheid des/der Verstorbenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) eigene Versicherungsnummer des/der Hinterbliebenen und/oder sämtliche vorhandene Versicherungsunterlagen (sofern noch kein Rentenbezug vorlag) Sterbeurkunde Heiratsurkunde (Familienstammbuch) bei Waisenrentenanträgen: Geburtsurkunde der/des Waise/n.Besonderheiten:
Versicherte, die mindestens 60 Monate Beitrags- oder Ersatzzeiten in der knappschaftlichen Rentenversicherung zurückgelegt oder den letzten Beitrag dorthin geleistet haben, müssen ihren Rentenantrag bei den Knappschaftsältesten stellen!
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Aufnahme von Anträgen zur bargeldlosen Beitragsentrichtung und Beitragserstattung
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Aufnahme von Anträgen auf Anrechnung von Kindererziehungszeiten
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch/Geburtsurkunden der Kinder
- Versicherungsverlauf/sämtliche Versicherungsunterlagen (möglichst auch des Ehegatten bzw. der an der Erziehung des Kindes sonst noch beteiligten Personen)
- Vertriebenenausweis, Flüchtlingsausweis, Spätaussiedlerbescheinigung
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Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Familienstammbuch, Geburtsurkunden der Kinder
- sämtliche Versicherungsunterlagen wie z.B. Versicherungsverläufe, Rentenbescheide, Entgeltbescheinigungen, Nachweise über Wehr-/Kriegsdienst, Vertriebenenausweis, Bescheinigung nach dem Heimkehrergesetz oder dem Häftlingshilfegesetz, Schulbescheinigungen (sofern nach dem 16. Lebensjahr und noch nicht gespeichert), alte Versicherungskarten bzw. Aufrechnungsbescheinigungen, ggfs. Arbeitsbücher, Arbeitgeberzeugnisse, Lehrzeit: Zeugnisse, Lehrverträge
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Zeugenerklärungen für Rentenversicherungsträger
Entgegennahme von Zeugenerklärungen
Entgegennahme von Versicherungen an Eides statt
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis eigene Rentenversicherungsnummer
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Freiwillige Versicherung oder Pflichtversicherung für Selbständige auf Antrag
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass Nachweis über die selbständige TätigkeitVoraussetzungen
Vollendung des 16. Lebensjahres, keine Versicherungspflicht oder nicht nur vorübergehende selbständige Tätigkeit, die nicht versicherungspflichtig ist.Rechtsgrundlagen:
§§ 4 und 7 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
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Halb- oder Vollwaisenrente
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Sterbeurkunde, Versicherungsunterlagen oder Rentenbescheid d. Verstorbenen, ggfls. Nachweise über Schul- oder Berufsausbildung, ggfls. Nachweis über soziales oder ökologisches Jahr, ggfls. Nachweis über Wehr- oder Zivildienst, Bankverbindung, ggfls. Versicherungsnummer der Waise, ggfls. Angaben über eigenes Einkommen (z.B. Ausbildungsvergütung, BaföG), Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit d. Verstorbenen ab 01.01.1973 sowie Name und Anschrift der Krankenkasse der Waise.Voraussetzungen
Tod d. Versicherten, Kind d. Versicherten, Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren durch d. Verstorbene(n) Versicherte(n) (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich).Der Anspruch besteht allgemein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, darüber hinaus längstens bis zum 27. Lebensjahr, wenn die Waise
sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet, ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leistet oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Die Altersbegrenzung erhöht sich bei Unterbrechung der Ausbildung durch den gesetzlichen Wehrdienst oder gleichgestellten Dienst um die Zeit dieser Dienstleistung.Rechtsgrundlagen:
§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
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Kindererziehungszeiten / -leistungen
Ermittlung von Kindererziehungszeiten zur Berechnung von Rentenansprüchen.
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass oder Geburts- oder Heiratsurkunde der Mutter (und ggf. des Vaters), Geburtsnachweis des Kindes, eventuell Sterbeurkunde des Kindes, wenn das Kind vor Vollendung des 10. Lebensjahres verstorben ist, Bankverbindung.Voraussetzungen
Erziehung eines Kindes vor Vollendung des 10. Lebensjahres.
Rechtsgrundlagen:
§§ 56, 57, 294 -299 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
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Regelaltersrente
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise, Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert), Bankverbindung, Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen, Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen), Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1973 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung).Voraussetzungen
Vollendung des 65. Lebensjahres, Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich).Rechtsgrundlagen:
§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
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- Rente wegen Berufsunfähigkeit / Erwerbsunfähigkeit
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Versicherungsverlauf (soweit vorhanden) oder Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise, Ausbildungsnachweise (z.B. Lehrvertrag, Schulzeugnisse), Geburtsnachweise der Kinder (sofern noch nicht gespeichert), Bankverbindung, Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen, Angaben über Versorgungsbezüge (Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen), Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab 01.01.1973 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse und Art der Krankenversicherung), Auflistung der ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge, Angaben zu den Gesundheitsstörungen bzw. Erkrankungen, Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte, Angaben über stationäre Behandlungen und Kuren in den letzten 3 Jahren, ggf. Schwerbehindertenausweis bzw. Anerkennungsbescheid.
Voraussetzungen
Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren, (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich) In hier nicht näher bezeichneten Ausnahmefällen kann auch eine Wartezeit von weniger als 5 Jahren ausreichen; 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit.Rechtsgrundlagen:
§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)
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Witwen- / Witwerrente
Bereitstellung von Rentenleistungen für Witwen und Witwer
Notwendige Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, Versicherungsunterlagen oder den Rentenbescheid d. Verstorbenen, Bankverbindung, eigene Versicherungsnummer und die Versicherungsnummer d. Verstorbenen, Angaben über eigenes Einkommen (z.B. Rente, Arbeitsentgelt, Lohnersatzleistungen), Angaben über eigene Krankenkassenzugehörigkeit und die d. Verstorbenen ab 01.01.1973 (insbesondere Name und Anschrift der jetzigen Krankenkasse(n) und Art(en) der Krankenversicherung).Voraussetzungen
Tod des Ehegatten, Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren durch den verstorbenen Ehegatten (hierzu zählen Beitragszeiten, Ersatzzeiten und Zeiten aus Versorgungsausgleich). Bei Unfalltod kann auch eine Wartezeit von weniger als 5 Jahren ausreichen. Witwen- / Witwereigenschaft (rechtsgültige Ehe im Zeitpunkt des Todes), keine neue Eheschließung.Rechtsgrundlagen:
§§ 33 - 62 Sozialgesetzbuch - 6. Buch - (SGB VI)