Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Wahlhilfe, das bedeutet als Teil der wahlberechtigten Bevölkerung aktiv an der
Durchführung einer Wahl und der Feststellung des Wahlergebnisses beteiligt
zu sein. Dieses ist von der Verfassung so vorgesehen und stellt gleichermaßen
das Recht wie auch die Pflicht der Bevölkerung dar, das Wahlrecht und damit
die Demokratie zu stärken.
Horn-Bad Meinberger Bürgerinnen und Bürger sind jederzeit herzlich willkommen,
sich als Wahlhelfer/in zu melden. Auch unabhängig von konkreten Wahlterminen
nehmen wir Sie gern in unsere Wahlhelfer-Kartei auf und melden uns rechtzeitig
im Vorfeld einer Wahl bei Ihnen.
Die einzige Voraussetzung, um als Wahlhelfer tätig werden zu können, ist die
Wahlberechtigung für die jeweilige Wahl.
Alles was Sie wissen müssen, erfahren Sie im Falle einer Berufung von uns.
Montag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
Dienstag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr |
- |
12.30 Uhr |
Donnerstag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
und |
14.00 Uhr |
- |
17.30 Uhr |
Freitag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |