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Wasseranschlussbeitrag und Wasserhausanschluss

Beschreibung

Sobald ein Grundstückseigentümer sein Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung anschließen kann, muss er einen Wasseranschlussbeitrag zahlen. Dies ist ein einmaliger, anteiliger Aufwandsersatz für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage.
Daneben entstehen Kosten für den Wasserhausanschluss. Das ist die Leitung vom Verteilungsnetz bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler.

Zusätzlich zu den Wasseranschlussbeiträgen und den Kosten für den Wasserhausanschluss gibt es noch Beiträge für:

Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und –finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Horn-Bad Meinberg eine Anliegerbescheinigung aus.

Beitrag / Gebühr

Für den Wasseranschlussbeitrag ist eine pauschale Angabe nicht möglich, da es sich um eine auf das jeweilige Grundstück bezogene Berechnung handelt.
Der Beitragssatz beträgt bei einem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage 2,02 € je qm anrechenbarer (modifizierter) Grundstücksfläche zzgl. Umsatzsteuer.

Für den Wasserhausanschluss wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.

24,00 € für die Anliegerbescheinigung Wasser

Unterlagen

Für den Wasseranschlussbeitrag keine

Für die Anliegerbescheinigung:
  • die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks: Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück
  • ggfls. eine Bescheinigung des Eigentümers, Auskünfte an Dritte erteilen zu können, wenn der Informationssuchende nicht Eigentümer ist
  • die Baugenehmigung (wenn vorhanden)

Rechtliches

Kommunalabgabengesetz für das Land NRW

Beitragssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg

Wasserversorgungssatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude

Montag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Dienstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Mittwoch

7.30 Uhr

-

12.30 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

und

14.00 Uhr

-

17.30 Uhr
Freitag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Burgstraße 11
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 210
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