Wasseranschlussbeitrag und Wasserhausanschluss
Beschreibung
Daneben entstehen Kosten für den Wasserhausanschluss. Das ist die Leitung vom Verteilungsnetz bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter dem Wasserzähler.
Zusätzlich zu den Wasseranschlussbeiträgen und den Kosten für den Wasserhausanschluss gibt es noch Beiträge für:
- Kanalanschluss
- Straßenerschließung
- Straßenbau
- Kostenerstattung für Ausgleichsmaßnahmen
Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und –finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Horn-Bad Meinberg eine Anliegerbescheinigung aus.
Beitrag / Gebühr
Der Beitragssatz beträgt bei einem Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage 2,02 € je qm anrechenbarer (modifizierter) Grundstücksfläche zzgl. Umsatzsteuer.
Für den Wasserhausanschluss wird der tatsächliche Aufwand in Rechnung gestellt.
24,00 € für die Anliegerbescheinigung Wasser
Unterlagen
Für die Anliegerbescheinigung:
- die genauen Angaben über die Lage des Grundstücks: Straße und Hausnummer oder Gemarkung, Flur und Flurstück
- ggfls. eine Bescheinigung des Eigentümers, Auskünfte an Dritte erteilen zu können, wenn der Informationssuchende nicht Eigentümer ist
- die Baugenehmigung (wenn vorhanden)
Rechtliches
Beitragssatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg
Wasserversorgungssatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg
Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude
Montag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
Dienstag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
Mittwoch |
7.30 Uhr |
- |
12.30 Uhr |
Donnerstag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |
und |
14.00 Uhr |
- |
17.30 Uhr |
Freitag |
8.30 Uhr |
- |
12.00 Uhr |