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Eingaben in Angelegenheiten der Gemeinde

Beschreibung

Ob es um eine Beschwerde gegen eine Maßnahme oder Unterlassung der Stadt geht, oder um eine Anregung, die in irgendeiner Weise den Aufgabenbereich der Stadt betrifft: Wem eine Sache besonders am Herzen liegt, der oder die kann sich auch als Einzelperson an den Rat der Stadt Horn-Bad Meinberg wenden.

Dieses Recht ist in § 24 der Gemeindeordnung NRW verankert. Jede und Jeder kann dieses Recht ausüben, unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und der Frage, ob sie oder er im Stadtgebiet wohnt. Wer eine solche Eingabe macht, hat ein Recht darauf, dass sich der Rat der Stadt mit der Angelegenheit inhaltlich befasst.

Wird eine Eingabe an den Rat gerichtet, bestätigt der Bürgermeister den Eingang und informiert den Absender über den voraussichtlichen Termin der Behandlung im Rat bzw. im Ausschuss.

Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich, so dass Gelegenheit besteht, die Behandlung der eigenen Eingabe mit zu verfolgen. Ebenso sind weitere Zuhörerinnen und Zuhörer herzlich willkommen. Falls voraussichtlich persönliche Dinge zur Sprache kommen, kann die Beratung auch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung erfolgen. Nach Abschluss des Verfahrens unterrichtet der Bürgermeister den Absender über die Entscheidung.

Handelt es sich um eine Angelegenheit, die offensichtlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Horn-Bad Meinberg fällt, so leitet der Bürgermeister sie an die zuständige Stelle weiter und unterrichtet den Absender der Eingabe hierüber.

Eingaben von Bürgern, die weder Anregungen oder Beschwerden zum Inhalt haben (z.B. Fragen, Erklärungen, Ansichten etc. ) sind ohne Beratung vom Bürgermeister zurückzugeben.

Von einer Prüfung von Anregungen und Beschwerden wird zudem abgesehen, wenn der Inhalt des Antrages einen Straftatbestand erfüllt oder gegenüber bereits geprüften Anregungen oder Beschwerden kein neues Sachvorbringen vorliegt.

Ist die Eingabe unleserlich oder nicht unterschrieben (anonym) oder ist der Einsender nicht erkennbar, so wird sie ebenfalls nicht behandelt.

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude

Montag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Dienstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Mittwoch

7.30 Uhr

-

12.30 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

und

14.00 Uhr

-

17.30 Uhr
Freitag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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Raum: 2 (Rathaus)
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