Bußgeld aufgrund von Parkverstößen (bezahlen)

Beschreibung

Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder auch das Bußgeld eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten.

Die städtische Überwachungskraft hat die Aufgabe, falsch parkende Fahrzeuge zu verwarnen. Bei extremen Verstößen, wie z.B. dem unzulässigen Parken auf Behindertenparkplätzen kann das Fahrzeug sogar abgeschleppt werden.

Rechtliche Grundlagen: Insbesondere Straßenverkehrsordnung, Straßenverkehrszulassungsordnung, Straßenverkehrsgesetz

Woher weiß die Bußgeldstelle, wie teuer ein Verstoß ist?
Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten ist festgelegt, wie hoch ein Verwarnungsgeld oder die Geldbuße ist. Zusätzlich gibt der Katalog Auskunft darüber, ob und wenn ja wie viele Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg durch den Bußgeldbescheid eingetragen werden.

Was ist eine Verwarnung und wie wirkt sie sich aus?
Eine Verwarnung dient zur Ahndung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten. Die Höhe dieser Verwarngelder bewegt sich zwischen 10 und 70 Euro. Verwarngeldverfahren sollen –gegenüber dem förmlichen Bußgeldverfahren – eine möglichst unbürokratische Ahndung des Verstoßes ermöglichen. Zahlungsverweigerung signalisiert mangelndes Einverständnis und hat ein Bußgeldverfahren zur Folge.

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?
Das förmliche Bußgeldverfahren wird ausschließlich durch die städtische Bußgeldstelle eingeleitet. Hier sind Fristen zum Einlegen des Einspruchs zu beachten sowie die Zustellvorschriften.

Warum muss ich bei einem Bußgeldbescheid mehr bezahlen als die eigentliche Geldbuße?
Neben der festgesetzten Geldbuße bzw. dem ehemaligen Verwarngeld werden in einem Bußgeldbescheid immer gesetzlich vorgesehene Gebühren und Auslagen veranschlagt.

Wo und wie kann/muss ich mein Bußgeld bezahen?
Das Bußgeld kann bar in der Stadtkasse entrichtet werden oder per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens bezahlt werden.Hierbei ist zu beachten, dass die Verarbeitung der Überweisung und die im Programm bis zu 5 Tagen dauern kann. EC-Zahlungen sind bei der Stadt Horn-Bad Meinberg nicht möglich!

Bankverbindungen der Stadt Horn-Bad Meinberg:

Sparkasse Paderborn-Detmold

Kto.: 88016282, BLZ: 47650130

BIC: WELADE3LXXX

IBAN: DE76 4765 0130 0088 0162 82


VerbundVolksbank OWL eG

Kto.:1923875600, BLZ: 47260121

BIC: DGPBDE3MXXX

IBAN: DE39 4726 0121 1923 8756 00


Postbank Hannover

Kto.: 9471305, BLZ: 25010030

BIC: PBNKDEFFXXX

IBAN: DE36 2501 0030 0009 4713 05

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude

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