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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Im juristischen Sprachgebrauch ist die Buße oder auch das Bußgeld eine verwaltungsrechtliche Sanktion bei Ordnungswidrigkeiten.
Bei den sonstigen Ordnungswidrigkeiten handelt es sich um Verstöße außerhalb des Staßenverkehrsrechts z.B. gegen das Gaststättengesetz, die Gewerbeordnung, das Abfallgesetz, oder das Meldegesetz.
Die für die Ordnungswidrigkeit verantwortliche Person wird ermittelt und erhält vor Erlass eines Bußgeldbescheides Gelegenheit zur Stellungnahme, entweder durch Anhörung vor Ort oder schriftlich durch Übersendung eines Anhörungsbogens.
Äußert sich der Betroffene zu dem Tatvorwurf, entscheidet die Bußgeldstelle, ob ein Verfahren eingestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen wird.
Das Bußgeld wird unter Berücksichtigung be- oder entlastender Umstände und unter Einhaltung der Gleichbehandlung ähnlich gelagerter Fälle im Bußgeldbescheid festgesetzt.
Wo und wie kann/muss ich mein Bußgeld bezahlen?
Das Bußgeld kann bar in der Stadtkasse entrichtet werden oder per Überweisung unter Angabe des Kassenzeichens bezahlt werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Verarbeitung der Überweisung bis zu 5 Tagen dauern kann. EC-Zahlungen sind bei der Stadt Horn-Bad Meinberg nicht möglich!
Sparkasse Paderborn-Detmold
Kto.: 88016282, BLZ: 47650130
BIC: WELADE3LXXX
IBAN: DE76 4765 0130 0088 0162 82
VerbundVolksbank OWL eG
Kto.:1923875600, BLZ: 47260121
BIC: DGPBDE3MXXX
IBAN: DE39 4726 0121 1923 8756 00
Postbank Hannover
Kto.: 9471305, BLZ: 25010030
BIC: PBNKDEFFXXX
IBAN: DE36 2501 0030 0009 4713 05
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8.30 Uhr |
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