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Wohnungsbauförderung beantragen

Beschreibung

Die Wohnungsbauförderung bewilligt zinsgünstige Darlehen, die das Land Nordrhein-Westfalen mit einem jährlichen Umfang von 800 Mio. Euro (2015) bereitstellt. Im Mittelpunkt der Förderung stehen in Horn-Bad Meinberg:

• Neubau und Erwerb von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, insbesondere für Haushalte mit Kindern, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet.

• Anpassung vorhandenen Wohnraumes an die besonderen Bedürfnisse von Schwerbehinderten, zum Beispiel Rampe, Hebeanlage, behindertengerechte Küche oder behindertengerechtes Bad.

• Bauliche Maßnahmen zum Abbau von Barrieren in bestehendem Wohnraum, insbesondere für ältere Menschen.

• Denkmalgerechte Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum im Historischen Stadtkern Horn, z.B. denkmalgerechte Fassadensanierung und Dacherneuerung.

• Neuschaffung von Mietwohnungen bei Einhaltung bestimmte Mietobergrenzen mit dem Ziel, das Wohnraumangebot für ältere, pflegebedürftige Menschen oder für behinderte Menschen mit Betreuungsbedarf zu verbessern; in Lippe unterliegen gegenwärtig gut 10.000 Wohnungen sozialen Mietpreis- und Belegungsbindungen.

Dienstleistungen der Wohnungsbauförderung in Horn-Bad Meinberg (mit Ausnahme der Beantragung von Wohnberechtigungsscheinen) erbringt der Kreis Lippe.

Informationen und Ansprechpartner des Kreises Lippe finden Sie hier.