Eine Baulast ist im Bauordnungsrecht eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte das Grundstück betreffende Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, die sich nicht schon direkt aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Sie werden bei den Baubehörden in einem Baulastenverzeichnis geführt, jedoch sind sie nicht im Grundbuch verzeichnet.
Das Baulastenverzeichnis für Horn-Bad Meinberg wird beim
Kreis Lippe geführt.
Auskünfte erhalten Sie
hier.