Für den Historischen Stadtkern von Horn ist ein Sanierungsgebiet festgesetzt. Die Abgrenzung finden Sie
hier.
Für Gebäude im Sanierungsgebiet können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich begünstigt sein, wenn das Gebäude erhebliche Mängel aufweist und diese durch die baulichen Maßnahmen umfassend beseitigt werden. Das gilt für alle Gebäude, nicht nur für eingetragene Baudenkmäler.
Je nach Art der Kosten (Herstellung/Anschaffung) und der Nutzung (Eigennutzung/Vermietung) können über einen Zeitraum von 15 Jahren 90% bis 100% der entstandenen Kosten abgesetzt werden.
Eine Beratung in steuerlichen Fragen durch die Stadt ist nicht möglich. Bei individuellen Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.
ACHTUNG: Vor Beginn der Arbeiten muss mit der Stadt ein Vertrag über die durchzuführenden Maßnahmen geschlossen werden!
Für Aufwendungen, die ohne vertragliche Vereinbarung oder vor Vertragsabschluss durchgeführt wurden, kann nachträglich keine Steuerermäßigung gewährt werden.
Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Maßnahmen stellt die Stadt eine Bescheinigung über die entstandenen Kosten zur Vorlage beim Finanzamt aus.