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Bauvorlagen einreichen (Genehmigungsfreistellung)

Bearbeitung von Bauvorhaben, die von der baurechtlichen Genehmigungspflicht freigestellt sind. Dies gilt unter anderem für die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 - 3 einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen im Geltungsbereich von Bebauungsplänen.
Für alle anderen Bauvorhaben (soweit nicht nach § 62 BauO NRW genehmigungsfrei) ist eine Baugenehmigung beim Kreis Lippe zu beantragen.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

• Formular "Genehmigungsfreistellung" mit den erforderlichen Anlagen (2-fach !)

Hinweis zu den "Angaben zum Artenschutz gem. § 44 BNatSchG:
Bitte das Formblatt "Vorprüfung zum Artenschutz für Bau- und Abbruchvorhaben" ausfüllen.
 

Wichtig:

Im Freistellungsverfahren erfolgt keine baurechtliche Prüfung der eingereichten Unterlagen, eine Genehmigung wird nicht erteilt. Sie erhalten lediglich eine Eingangsbestätigung. Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Bauvorhabens liegt ausschließlich bei der Bauherrschaft bzw. der Planerin/dem Planer.

Gebühren

wenn ein sofortiger Baubeginn gewünscht wird: 50,00 €

Gesetzliche Grundlagen

§ 63 der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
§ 6 Hochbaustatistikgesetz i.V.m. § 15 Baustatistikgesetz
§ 44 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG)

Formulare

Öffnungszeiten Übersicht

Im Internet bieten wir Ihnen 24 Stunden am Tag Informationen.

Persönlich erreichen Sie uns zu folgenden Zeiten:

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg:

 


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

 

Einzelne Dienststellen der Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg haben abweichende Öffnungszeiten!!!

Bürgerservice:

 


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr

 

Stadtbücherei:

 


Montag geschlossen
Dienstag 9.00 - 12.30 Uhr
 und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 13.00 Uhr
 und 13.30 - 15.00 Uhr

 

Sozialamt und Schulamt:

 


Montag geschlossen
Dienstag 08.30 - 12.30 Uhr
Mittwoch 08.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 08.30 - 12.30 Uhr
Freitag

geschlossen


 

Baubetriebshof:

 


Montag bis Donnerstag jeweils
7.45 - 16.00 Uhr
Freitag 7.45 - 12.00 Uhr

 

Die jeweiligen Öffnungszeiten für ein Sachgebiet bzw. eine Aufgabe finden Sie auch unter "Ihre Anliegen von A - Z".

 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
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Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Fachbereichsleitung
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 272
Fax: 05234 / 201 - 1272
E-Mail: c.muether@horn-badmeinberg.de

Raum: 26 (Verwaltungsneubau)
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