Bebauungspläne
Bebauungspläne werden soweit erforderlich als Satzung (Ortsrecht) für bestimmte Bereiche des Stadtgebietes aufgestellt.
In Bebauungspläne werden u.a. verbindliche Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung getroffen.
Die Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Bebauungspläne schaffen Baurecht und sind rechtsverbindlich.
Jedermann kann die Bauleitpläne einschließlich der Begründungen und der zusammenfassenden Erklärungen bei der rechts angegebenen Stelle während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Bebauungspläne der Stadt Horn-Bad Meinberg finden Sie zum Download im Geoportal des Kreises Lippe unter dem Thema "Bauen, Wohnen und Immobilienbewertung" > "Bauleitplanung".
Rechtliche Grundlagen:
• Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung u.a.
Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein
Montag |
8:30 |
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12:00 Uhr |
Dienstag |
8:30 |
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12:00 Uhr |
Mittwoch |
7:30 |
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12:30 Uhr |
Donnerstag |
8:30 und 14:00 |
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12:00 Uhr 17:30 Uhr |
Freitag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |