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Bebauungspläne

Bebauungspläne werden soweit erforderlich als Satzung (Ortsrecht) für bestimmte Bereiche des Stadtgebietes aufgestellt.
In Bebauungspläne werden u.a. verbindliche Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung getroffen.
Die Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Bebauungspläne schaffen Baurecht und sind rechtsverbindlich.

Jedermann kann die Bauleitpläne einschließlich der Begründungen und der zusammenfassenden Erklärungen bei der rechts angegebenen Stelle während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.


Die Bebauungspläne der Stadt Horn-Bad Meinberg finden Sie zum Download im Geoportal des Kreises Lippe unter dem Thema "Bauen, Wohnen und Immobilienbewertung" > "Bauleitplanung".

Rechtliche Grundlagen:

• Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung u.a.

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
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Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 271
Fax: 05234 / 201 - 1271
E-Mail: i.obst@horn-badmeinberg.de

Raum: 25 (Verwaltungsneubau)
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