Reisegewerbekarte
Allgemeine Informationen
Ein Reisegewerbe betreiben Gewerbetreibende, die außerhalb ihrer Niederlassung (oder ohne eine solche zu haben) ohne vorherige Bestellung
- Waren anbieten oder Bestellungen vertreiben oder ankaufen oder
- Waren oder bestimmte Leistungen anbieten oder
- Bestellungen auf Leistungen vertreiben oder
- selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller ausüben.
Hinweise:
- Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe in der Regel eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich. Dies gilt jedoch nicht für Gewerbetreibende, die ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen.
- Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.
Achtung: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten sind auch für das Reisegewerbe bindend.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Reisegewerbekarte persönlich beantragen.
Die zuständige Stelle überprüft die dem Antrag beigefügten Unterlagen sowie Ihre Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Bei positivem Ergebnis wird Ihnen, nachdem Sie die fälligen Gebühren bezahlt haben, eine Reisegewerbekarte ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (zusätzlich): Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate), Belegart 0
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes (nicht älter als drei Monate)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes des Wohnortes (nicht älter als drei Monate)
- wenn Sie mit Lebensmitteln handeln (zusätzlich): Gesundheitszeugnis, Belehrung gemäß Infektionsschutzgesetz und Unterrichtungsnachweis über den Umgang mit Lebensmitteln
- wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen (zusätzlich): Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
Achtung:
Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen sowie für die juristische Person selbst (mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der Ausweispapiere).
Zusätzlich werden der Handelsregisterauszug und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.
Kosten
Rahmengebühr: EUR 110,00
Rechtsgrundlage
§ 55 Absatz 2 Gewerbeordnung (GewO) – Reisegewerbekarte