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Standesamt

Standesamt Südlippe

Standesamt Südlippe

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit bilden die Standesämter der Städte Horn-Bad Meinberg, Schieder-Schwalenberg und der Gemeinde Schlangen nun das gemeinsame Standesamt Südlippe. Sitz des Standesamtes ist Horn-Bad Meinberg, Trauungen werden jedoch nach wie vor in den Räumen aller beteiligten Kommunen stattfinden.

Dienstleistungen:

In folgenden Angelegenheiten sind wir gerne für Sie da: 

Beurkundungen von:

  • Geburten
  • Vaterschaftsanerkennungen
  • Eheschließungen
  • Sterbefällen
  • Nachbeurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Sterbefällen im Ausland

Aufnahme von namensrechtlicher Erklärungen:

  • Sortiererklärung von Vornamen
  • Bestimmungen, Erklärungen und Einbenennungen von Familiennamen von Kindern
  • Nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, Anfügen eines Begleitnamens
  • Wiederanname des Geburtsnamen nach Auflösung einer Ehe
  • Prüfung der Ehevorrausetzungen

Prüfung der Wirksamkeit von Eheschließungen und Scheidungen im Ausland für den deutschen Rechtsbereich

Ausstellung von:

  • Geburten-, Ehe-und Sterbeurkunden
  • Bescheinigungen zur Namensführung
  • Ehefähigkeitszeugnisse

Gebühren Standesamt:

Die Gebühren für die Dienstleistungen des Standesamtes Südlippe sind in der Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe geregelt. 

Kontakt:

Burgstraße 13
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 321
Fax: 05234 / 201 - 1321
E-Mail: standesamtsuedlippe@horn-badmeinberg.de
Kontaktformular
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Geburten:

Die Geburt eines Kindes muss immer beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden.

Wenn ihr Kind in Horn-Bad Meinberg, Schlangen oder Schieder-Schwalenberg geboren ist, sind wir ihr Ansprechpartner.

Für die Anzeige der Geburt sprechen Sie bitte mit uns einen Termin ab und zu diesem Termin bringen Sie bitte folgende Dokument mit:

Verheiratete Eltern mit Ehenamen, beide deutsche Staatsangehörige:

  • Geburtenanzeige und Vornamenserklärung (bekommen Sie von der Hebamme)
  • Eheurkunde,
  • beide Geburtsurkunden,
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

Unverheiratete Eltern, beide deutsche Staatsangehörige:

  • Geburtenanzeige und Vornamenserklärung (bekommen Sie von der Hebamme)
  • Eheurkunde,
  • beide Geburtsurkunden,
  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • Vaterschaftsanerkennung (sofern diese schon abgegeben wurde)
  • Sorgerechtserklärung (wenn diese schon erklärt wurde)

Wenn ein oder beide Elternteil(e) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, rufen Sie uns bitte an, wir teilen Ihnen dann mit, was für Unterlagen Sie vorlegen müssen. 

Vaterschaftsanerkennung:

Eine Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind einer ledigen Mutter kann, vor und nach der Geburt, beim Jugendamt, bei einem Notar und auch bei einem Standesamt abgegeben werden.

Dafür bringen Sie zum reservierten Termin mit, wenn beide Elternteile unverheiratet sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen:

  • Ein gültiges Ausweis Dokument beider Elternteile
  • Beide Geburtsurkunden
  • Mutterpass

Wenn die Mutter des Kindes verheiratet ist, aber nicht mit dem Vater des Kindes, geschieden sein sollte, oder einer der Beteiligten nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, rufen Sie bitte bei uns an. Wir teilen Ihnen dann mit, welche Dokumente Sie vorlegen müssen.

Eine Sorgeerklärung kann ausschließlich beim Jugendamt abgegeben werden. 

Eheschließungen:

In folgenden Räumlichkeiten können Sie beim Standesamt Südlippe Ihre Ehe schließen:

Horn-Bad Meinberg:

Rittersaal der Burg (reguläres Trauzimmer)                                                                                      

Schlangen:

Im Trauzimmer gegenüber des Rathauses (reguläres Trauzimmer)

Schwalenberg:

Historisches Rathaus/Bürgermeisterzimer (reguläres Trauzimmer)       

Schieder:

Schloss Schieder: Privat zu mieten bei: KDS Events, Kai Daniel Schmidt, service@kdsevents.de, Fon: 05233/9514000

Während der Öffnungszeiten kann grundsätzlich an allen Trauorten geheiratet werden:

Mo., Di., und Fr.:      08:30 Uhr – 12:00 Uhr,
Mi.: 07:30-12:30 Uhr
Do.: 08:30-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr.

Trauungen an 2 Samstagen im Monat sind auf Nachfrage möglich. (zusätzliche Gebühren: 120 €)

Termine für Eheschließungen werden unverbindlich bis zu einem Jahr im Voraus reserviert.  Diesbezüglich noch folgende Informationen:

Innerhalb der Öffnungszeiten fallen Gebühren für eine Trauung in einem der regulären Trauzimmern in Höhe von 50€, für die Eheurkunde 12€ an und für eine Trauung im Schloss Schieder innerhalb unserer Öffnungszeiten fällt eine Zusatzgebühr von 50€ an.

Ein Stammbuchkauf ist optional, Kosten zwischen 15€ bis 45€.

Für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehevoraussetzungen/Aufgebot) ist das Standesamt Ihres Wohnortes zuständig.

Wenn Sie in Schieder-Schwalenberg, Horn-Bad Meinberg oder Schlangen gemeldet sind, wird die Anmeldung zur Eheschließung in Horn im Standesamt Südlippe (Burgstr.13, 32805 Horn-Bad Meinberg) stattfinden.

Diese Anmeldung kann frühestens ein halbes Jahr vor dem Trautermin erfolgen. Hierfür muss ein Termin abgesprochen werden.

Vorzulegende Unterlagen für die Prüfung der Ehevoraussetzungen (Anmeldung der Eheschließung):

Bei ledigen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit ohne Kinder sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • eine beglaubigte Abschrift Ihres Geburtenregisters
  • eine erweiterte Meldebescheinigung des Wohnortmeldeamtes
  • gegebenenfalls eine Vollmacht der/des Verlobten, wenn nur einer die Ehe anmeldet. Diese Vollmacht erhalten Sie vorab beim Standesamt. Bitte rufen Sie uns an.

Bei Personen, die bereits verheiratet waren, mit Kindern oder mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind weitere Voraussetzungen und ggf. gerichtliche Prüfungen zu beachten.
Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen und gegebenenfalls noch zu beschaffen haben.

Erst nach erfolgreicher Prüfung der Ehevorrausetzungen erhalten Sie für Ihren Trautermin eine verbindliche Terminbestätigung. 

Ehefähigkeitszeugnis:

Wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen um im Ausland heiraten zu können, stellen wir dies für deutsche Einwohner unseres Zuständigkeitsbereichs aus.

  • Hierbei werden fallbezogen sehr individuelle Unterlagen nötig, bitte rufen Sie uns an, wirsprechen einen Beratungstermin ab.

Sterbefälle: 

Ein Sterbefall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

In den meisten Fällen wird ein Bestattungsunternehmen beauftragt, er kann aber von jeder anderen Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist, beim zuständigen Standesamt angezeigt werden.

Wenn einer Ihrer Angehörigen in Horn-Bad Meinberg, Schieder-Schwalenberg oder Schlangen verstorben ist, melden Sie sich bitte bei uns.

Vorzulegende Unterlagen einer ledigen Person mit deutscher Staatsangehörigkeit:

  • Ausweisdokument des Anzeigenden
  • Vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
  • Wenn die Polizei ermittelt hat, den Ermittlungsbericht und die Bestattungsfreigabe der Kripo
  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen oder eine erweiterte Meldebescheinigung
  • Angaben über voll-und minderjährige Kinder
  • Hinterlässt die verstorbene Person minderjährige Kinder, deren Geburtsurkunden

Vorzulegende Unterlagen einer verheirateten Person mit deutscher Staatsangehörigkeit:

  • Ausweisdokument des Anzeigenden
  • Vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung (vertraulicher und nicht vertraulicher Teil)
  • Wenn die Polizei ermittelt hat, den Ermittlungsbericht und die Bestattungsfreigabe der Kripo
  • Heiratsurkunde alter Art mit Bescheinigung über die Namensänderung oder begl. Abschrift aus einem Familienbuch oder Eheregister
  • Personalausweis oder Reisepass der/des Verstorbenen oder eine erweiterte Meldebescheinigung
  • Angaben über voll-und minderjährige Kinder
  • Hinterlässt die verstorbene Person minderjährige Kinder, deren Geburtsurkunden

Sollte die verstorbene Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, rufen Sie uns bitte an, wir teilen Ihnen dann mit, was für Unterlagen vorzulegen sind.

Gebühren Standesamt

Die Gebühren für die Dienstleistungen des Standesamtes Südlippe sind in der Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe geregelt.

Gebührensatzung für das Standesamt Südlippe vom 11.12.2019 [PDF-Dokument: 20 kB]

 
Zuständige Behörde:
Burgstraße 13
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 321
Fax: 05234 / 201 - 1321
E-Mail: standesamtsuedlippe@horn-badmeinberg.de
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Ansprechpartner
Standesbeamtin
Burgstraße 13
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 307
Fax: 05234 / 201 - 1307
E-Mail: b.janz@horn-badmeinberg.de

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Standesbeamtin
Burgstraße 13
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 306
Fax: 05234 / 201 - 1306
E-Mail: d.lange@horn-badmeinberg.de

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Burgstraße 13
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 305
Fax: 05234 / 201 - 1305
E-Mail: b.schwake@horn-badmeinberg.de

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