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Schwerbehindertenausweis Verlängerung/Neuausstellung

Schwerbehindertenausweis Verlängerung/Neuausstellung

Eine Verlängerung ist nur zweimal möglich.

Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Für die Verlängerung bitte den Schwerbehindertenausweis mitbringen.

Neuausstellung

- abgelaufener Ausweis

- 1 aktuelles Lichtbild

Der Ausweisinhaber muss persönlich hier vorsprechen oder jemanden schriftlich bevollmächtigen.

Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
 
Zuständige Behörde:
Mittelstraße 67
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 236
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