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Sanierungsgebiet "Klimaquartier - Am Südhang" (steuerliche Vergünstigungen)

Für das Gebiet zwischen der Königsberger Allee, der Brunnenstraße, dem Schanzenberg und dem Oberförster-Feige-Weg in Bad Meinberg ist ein Sanierungsgebiet festgesetzt. Die Abgrenzung finden Sie hier.

Für Gebäude im Sanierungsgebiet können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen steuerlich begünstigt sein. Die geplanten Maßnahmen müssen den folgenden Sanierungszielen entsprechen:
• Schaffung bedarfsorientierter Immobilien für Wohnen, Einzelhandel, Beherbergung und Dienstleistungen
• Behebung von Leerständen
• Erweiterung des altersgerechten Wohnungsbaus im Bestand
• Flächendeckende energetische Sanierung des privaten Gebäudebestands und Steigerung der energetischen Sanierungsrate auf 2,5 % (Gebäudehülle und technische Anlagen auch im Zusammenhang mit einem Anschluss an ein Nah-/ Fernwärmenetz)
• Erhalt denkmalwürdiger und stadtbildprägender Bausubstanz
• Stärkung bestehender Handels- und Dienstleistungsschwerpunkte sowie des Beherbergungsgewerbes

Die Möglichkeiten der steuerlichen Begünstigungen gelten für alle Gebäude, nicht nur für eingetragene Baudenkmäler.

Je nach Art der Kosten (Herstellung/Anschaffung) und der Nutzung (Eigennutzung/Vermietung) können über einen Zeitraum von 10 – 12 Jahren 90% bis 100% der entstandenen Kosten abgesetzt werden.

Eine Beratung in steuerlichen Fragen durch die Stadt ist nicht möglich. Bei individuellen Steuerfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Ihr zuständiges Finanzamt.

ACHTUNG: Vor Beginn der Arbeiten muss mit der Stadt ein Vertrag über die durchzuführenden Maßnahmen geschlossen werden!
Für Aufwendungen, die ohne vertragliche Vereinbarung oder vor Vertragsabschluss durchgeführt wurden, kann nachträglich keine Steuerermäßigung gewährt werden
.

Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Maßnahmen stellt die Stadt eine Bescheinigung über die entstandenen Kosten zur Vorlage beim Finanzamt aus.

Gebühren

gemäß Verwaltungsgebührentarif

Unterlagen

Pläne, Kalkulationen, Angebote

Rechtliche Grundlagen

§ 177 i.V.m. § 11 (1) Baugesetzbuch

§§ 7 h, 10 f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG)

Verfügbare Formulare

Icon Formular Antragsformular Sanierungsvereinbarung  | PDF-Dokument, 350 kB
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
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Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 271
Fax: 05234 / 201 - 1271
E-Mail: i.obst@horn-badmeinberg.de

Raum: 25 (Verwaltungsneubau)
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