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Hochwasserschutz

Was ist im Notfall zu unternehmen?

Es gibt einige grundlegende Regeln, wie man sich im Falle eines Hochwassers verhalten sollte.
  1. Bewahren Sie Ruhe und überdenken Sie Ihr weiteres Vorgehen.
  2. Unterbrechen Sie die Stromzufuhr des betroffenen Bereiches sonst droht Lebensgefahr durch einen Stromschlag.
  3. Errichten Sie Schutzmaßnahmen und verschließen Sie Öffnungen, durch die weiteres Wasser eindringen kann.
  4. Beseitigen Sie bereits eingetretenes Wasser mit Hilfe von Pumpen, Nasssaugern oder Eimern.
  5. Organisieren Sie Hilfe, falls Sie alleine nicht gegen die Wassermassen ankommen. Imschlimmsten Fall alarmieren Sie die Feuerwehr.
  6. Legen Sie den Keller trocken. Bereits nasse Objekte sollten entfernt werden, verbliebene Wasserreste müssen aufgenommen werden. Im nächsten Schritt können Heizlüfter eingesetzt werden um die Trocknung zu beschleunigen.
  7. Holen Sie sich Rat von einem Sachverständigen. Dieser kann den Keller weiter trocknen, sonst droht Schimmelpilz.
Hochwasser tritt besonders in Verbindung mit Starkregen auf. Ein Niederschlag wird als Starkregen bezeichnet, wenn die Niederschlagsmengen voraussichtlich Werte von 10 Litern auf einem Quadratmeter in der Stunde übersteigen (Ebenso Werte >= 20l/qm/6 Std.).


Alle wichtigen Informationen zum Thema Hochwasser erhalten Sie unter folgendem Link:

Hier geht es zur Informationsseite des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW


 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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Ansprechpartner
Bildung, Ordnung und Soziales
Stellv. Fachbereichsleiter/Ordnungsamt
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 226
Fax: 05234 / 201 - 222
E-Mail: r.holste@horn-badmeinberg.de

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