Gartenabfälle

Gartenabfälle können eigenkompostiert oder über die Biotonne entsorgt werden. Es gibt auch noch die Möglichkeit der Abgabe bei den entsprechenden Stellen. 

Kostenpflichtig nehmen Gartenabfälle entgegen:

Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist verboten. Ausnahmen gelten nur für die Land- und Forstwirtschaft, sowie für genehmigte Brauchtumsfeuer.

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude

Montag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Dienstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr
Mittwoch

7.30 Uhr

-

12.30 Uhr
Donnerstag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr

und

14.00 Uhr

-

17.30 Uhr
Freitag

8.30 Uhr

-

12.00 Uhr