Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Für die erfolgreiche Erneuerung des historischen Stadtkerns Horns ist eine umfassende Aktivierung aller Akteure unerlässlich. Neben einem Großteil der Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzepts Horn (IHK), die durch die Stadt selbst umgesetzt werden, kommt der Einbindung der bürgerschaftlichen Akteure eine hohe Bedeutung zu. Mit der Einrichtung eines Verfügungsfonds wird für alle Akteursgruppen die Möglichkeit geschaffen, ihre eigenen Projektideen in den Erneuerungsprozess einzubringen. Der Fonds bietet allen im Plangebiet aktiven Gruppen wie Gewerbetreibenden, Immobilieneigentümern oder Vereinen und Initiativen die Möglichkeit, Projekte zur Stärkung, Attraktivierung und Belebung des Stadtkerns mit Unterstützung der Städtebauförderung umzusetzen.
Gefördert wird die jeweilige Maßnahme mit Städtebauförderungsmitteln und Eigenmitteln der Stadt Horn Bad Meinberg in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. Voraussetzung ist, dass die übrigen 25 % vom Antragssteller eingebracht werden.
Die Mittel des Verfügungsfonds können ausschließlich für Investitionen im Sinne des Landeshaushaltrechtes NRW und die dafür notwendigen vorbereitenden Maßnahmen im Fördergebiet „Sanierungsgebiet Historischer Stadtkern Horn“ eingesetzt werden.
Der private Anteil des Verfügungsfonds muss von Akteuren der lokalen Wirtschaft, Grundstücks- und Immobilieneigentümern, Immobilien- und Standortgemeinschaften oder engagierten Privatpersonen akquiriert werden und kann außer für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen auch für nicht-investive Maßnahmen eingesetzt werden. Reine nicht-investive Maßnahmen sind nicht förderfähig.
Gefördert werden:
sowie
soweit sie Teil investiver Maßnahmen sind.
Richtlinie »Verfügungsfonds Stadtkern Horn« [PDF-Dokument: 1 MB]
Zuschussantrag Verfügungsfond »Historischer Stadtkern Horn« [PDF-Dokument: 114 kB]