Tafel-Berechtigungsschein

In der Stadt Horn-Bad Meinberg gibt es in Horn und Bad Meinberg Ausgabestellen der Detmolder Tafel e.V..

Personen, die Leistungen nach dem SGB II, dem 3 & 4. Kapitel des SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie Wohngeld beziehen, können die Ausgabe in Anspruch nehmen. Dafür ist ein Tafel-Berechtigungsschein notwendig. Diesen stellt Ihnen das Sozialamt auf Antrag aus.

Benötigte Unterlagen:

Beantragung per Email:

  • Das Formular vollständig ausgefüllt (Ohne Unterschrift)
  • Kopie/Foto des Personalausweises/ Aufenthaltstitels.
  • Kopie/Foto des Bewilligungsbescheides des Jobcenters/ Sozial- Wohngeldamtes.

Beantragung per Post:

  • Das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
  • Ggf. Kopie des Leistungsbescheides.

Antragsformular