Tafel-Berechtigungsschein
In der Stadt Horn-Bad Meinberg gibt es in Horn und Bad Meinberg Ausgabestellen der Detmolder Tafel e.V..
Personen, die Leistungen nach dem SGB II, dem 3 & 4. Kapitel des SGB XII und nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie Wohngeld beziehen, können die Ausgabe in Anspruch nehmen. Dafür ist ein Tafel-Berechtigungsschein notwendig. Diesen stellt Ihnen das Sozialamt auf Antrag aus.
Benötigte Unterlagen:
Beantragung per Email:
- Das Formular vollständig ausgefüllt (Ohne Unterschrift)
- Kopie/Foto des Personalausweises/ Aufenthaltstitels.
- Kopie/Foto des Bewilligungsbescheides des Jobcenters/ Sozial- Wohngeldamtes.
Beantragung per Post:
- Das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
- Ggf. Kopie des Leistungsbescheides.
Antragsformular
Anfrage für die Ausstellung eines Tafel-Berechtigungsscheins