Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Zu den Bauleitplänen gehört der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und Bebauungspläne als verbindlicher Bauleitpläne.
Die Stadt Horn-Bad Meinberg hat die Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Auf die Aufstellung von Bauleitplänen und städtebaulichen Satzungen besteht kein Anspruch; ein Anspruch kann auch nicht durch Vertrag begründet werden.
Die Bauleitpläne sind den Zielen der Raumordnung anzupassen.
Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.
Jedermann kann die Bauleitpläne einschließlich der Begründungen und der zusammenfassenden Erklärungen bei der rechts angegebenen Stelle während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Den Flächennutzungsplan zum Download finden Sie unter dem Punkt Flächennutzungsplan.
Die Bebauungspläne der Stadt Horn-Bad Meinberg finden Sie zum Download im Geoportal des Kreises Lippe unter dem Thema "Bauen, Wohnen und Immobilienbewertung" > Bauleitplanung".
Rechtliche Grundlagen:
• Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung u.a.
Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein
Montag |
8:30 |
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Dienstag |
8:30 |
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Mittwoch |
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12:30 Uhr |
Donnerstag |
8:30 und 14:00 |
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Freitag |
8:30 |
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