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Denkmalschutz und -pflege

Denkmäler sind Gebäude oder andere Objekte, die bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse sind und für deren Erhaltung und Nutzung künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe vorliegen.

 

Wenn ein Gebäude diese Kriterien erfüllt, ist es unter Denkmalschutz zu stellen. Dies geschieht durch Eintragung in die Denkmalliste.

 

Die Pflege von Denkmälern wird auf verschiedene Arten finanziell gefördert. Bitte lesen Sie hierzu unsere Förderangebote.

Wer ein Denkmal reparieren, renovieren, umbauen oder in anderer Weise verändern möchte, muss dazu gem. § 9 Denkmalschutzgesetz (DSchG) eine Erlaubnis einholen. Diese erteilt die Stadt als Untere Denkmalbehörde.


Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Formloser Antrag auf Erlaubnis gem. § 9 DSchG
  • Bauzeichnungen
  • Fotos
  • Angebote von Handwerkern bzw. Baufirmen

Gebühren:


keine

 
rechtliche Grundlagen:


Denkmalschutzgesetz

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
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Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Fachbereichsleitung
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 276
Fax: 05234 / 201 - 1276
E-Mail: m.heim@horn-badmeinberg.de

Raum: 22 (Verwaltungsneubau)
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