Wohnberechtigungsschein
Allgemeine Informationen:
Ausgabe von Anträgen auf Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung und Bestätigung der Angaben zum Familienhaushalt.
Achtung: Anträge, die nicht durch das zuständige Einwohnermeldeamt bestätigt sind, können vom Kreis Lippe nicht bearbeitet werden.
Der Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Die Ausstellung erfolgt durch den Kreis Lippe.
Rechtliche Grundlagen:
Wohnungsbindungsgesetz
Öffnungszeiten Bürgerservice
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