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Hausnummern (Vergabe von Hausnummern)

Damit die Gebäude im Alltag (Post, Handwerker) und im Notfall (Rettungsdienst,
Feuerwehr) problemlos gefunden werden, muss eine eindeutige Hausnummer
von der Stadt vergeben und vom Eigentümer am Haus angebracht werden.

Manchmal ist es wegen veränderter Rahmenbedingungen notwendig,
Hausnummern zu ändern.

Bei Neubauten wird die Hausnummer ohne besonderen Antrag zugeteilt.

Gebühren:

keine

Rechtliches:

§ 11 der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Horn-Bad Meinberg

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
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Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 269
Fax: 05234 / 201 - 1269
E-Mail: p.rayczik@horn-badmeinberg.de

Raum: 24 (Verwaltungsneubau)
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