Vorkaufsrecht
Beim Verkauf von Grundstücken steht der Stadt ein Vorkaufsrecht zu, wenn das
Grundstück oder Teile davon als Straßen, öffentliche Grünflächen o.ä. festgesetzt sind.
Ist dies nicht der Fall, wird ein Zeugnis ausgestellt, das Voraussetzung für die
Grundstücksumschreibung ist.
Um die Einholung des Zeugnisses kümmert sich die Notarin bzw. der Notar.
Gebühren:
25,00 € je angefangene halbe Stunde
rechtliche Grundlagen:
§ 24 ff. Baugesetzbuch
Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein
Montag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |
Dienstag |
8:30 |
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12:00 Uhr |
Mittwoch |
7:30 |
- |
12:30 Uhr |
Donnerstag |
8:30 und 14:00 |
- - |
12:00 Uhr 17:30 Uhr |
Freitag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |