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Vorkaufsrecht

Beim Verkauf von Grundstücken steht der Stadt ein Vorkaufsrecht zu, wenn das
Grundstück oder Teile davon als Straßen, öffentliche Grünflächen o.ä. festgesetzt sind.

Ist dies nicht der Fall, wird ein Zeugnis ausgestellt, das Voraussetzung für die
Grundstücksumschreibung ist.
Um die Einholung des Zeugnisses kümmert sich die Notarin bzw. der Notar.

Gebühren: 

25,00 € je angefangene halbe Stunde

rechtliche Grundlagen:

§ 24 ff. Baugesetzbuch

Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
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Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 269
Fax: 05234 / 201 - 1269
E-Mail: p.rayczik@horn-badmeinberg.de

Raum: 24 (Verwaltungsneubau)
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