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Auskünfte - Flächennutzungsplan - Bebauungspläne - städtebauliche Satzungen

Wo und was gebaut werden darf, richtet sich nach den Festsetzungen in den Bauleitplänen. Über den Inhalt dieser Pläne wird gegenüber jedermann Auskunft erteilt.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Lageplan (falls vorhanden)

Gebühren:

Auskünfte kostenlos, Kopien gegen Gebühr

rechtliche Grundlagen:

§ 6 Abs. 5 und § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch

Verwaltungsgebührensatzung

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
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Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 271
Fax: 05234 / 201 - 1271
E-Mail: i.obst@horn-badmeinberg.de

Raum: 25 (Verwaltungsneubau)
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