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Erschließungsverträge, Vorfinanzierungsverträge

Baugrundstücke dürfen nur bebaut werden, wenn eine öffentliche Erschließung (Straße, Abwasserkanal ) vorhanden ist.

Gibt es keine öffentlichen Erschließungsanlagen, können diese auch von Privatpersonen auf eigene Kosten hergestellt werden.

Dazu muss mit der Stadt ein Erschließungs- oder Vorfinanzierungsvertrag geschlossen werden.

Rechtliche Grundlage:

§ 124 Baugesetzbuch

Öffnungszeiten Rathaus und Nebengebäude allgemein


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 264
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Ansprechpartner
Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Marktplatz 2
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 269
Fax: 05234 / 201 - 1269
E-Mail: p.rayczik@horn-badmeinberg.de

Raum: 24 (Verwaltungsneubau)
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