Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Baugrundstücke dürfen nur bebaut werden, wenn eine öffentliche Erschließung (Straße, Abwasserkanal ) vorhanden ist.
Gibt es keine öffentlichen Erschließungsanlagen, können diese auch von Privatpersonen auf eigene Kosten hergestellt werden.
Dazu muss mit der Stadt ein Erschließungs- oder Vorfinanzierungsvertrag geschlossen werden.
Rechtliche Grundlage:
§ 124 Baugesetzbuch
Montag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Dienstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 | - | 12.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
und | 14.00 | - | 17.30 Uhr |
Freitag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |