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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Die nachträgliche Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von öffentlichen
Straßen, Wegen und Plätzen müssen die Anlieger (Eigentümer und Erbbau-
berechtigte) mt dem Straßenbaubeitrag bezahlen. Das gilt auch für Teileinrichtungen
dieser Anlagen (z.B. Fahrbahn, Gehweg, Beleuchtung, Straßenabläufe).
Zusätzlich zu den Straßenbaubeiträgen gibt es noch Beiträge für:
Die Höhe des Straßenbaubeitrages richtet sich nach der Satzung über die
Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
der Stadt Horn-Bad Meinberg.
Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu
erfahren, ob diese Beiträge noch zu zahlen sind. Das kann für die
Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt
die Stadt Horn-Bad Meinberg eine Anliegerbescheinigung aus.
Die Gebühr für die Anliegerbescheinigung (Straße) beträgt 21,50 €
je angefangene 1/2 Stunde Verwaltungsaufwand
Für den Straßenbaubeitrag keine
Für die Anliegerbescheinigung:
Montag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Dienstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 | - | 12.30 Uhr |
Donnerstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
und | 14.00 | - | 17.30 Uhr |
Freitag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |