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Gewerbean-, -um- und -abmeldungen

Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.

Hinweis:
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen z. B. wegen Erlaubnisvorbehalten einzuholen bei:

  • der Handwerkskammer, 
  • oder Industrie- und Handelskammer,
  • Finanzamt,
  • Ordnungsamt

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

bitte telefonisch erfragen, da abhängig vom Gewerbe


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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Ansprechpartner
Bildung, Ordnung und Soziales
Ordnungsamt
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 214
Fax: 05234 / 201 - 1214
E-Mail: s.griebat@horn-badmeinberg.de

Raum: 6 (Rathaus)
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