Gewerbean-, -um- und -abmeldungen
Wer den selbständigen Betrieb eines bestehendes Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufnimmt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das gleiche gilt bei der Verlegung bzw. der Aufgabe des Betriebes.
Hinweis:
Es empfiehlt sich, je nach Gewerbe Vorabinformationen z. B. wegen Erlaubnisvorbehalten einzuholen bei:
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der Handwerkskammer,
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oder Industrie- und Handelskammer,
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Finanzamt,
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Ordnungsamt
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
bitte telefonisch erfragen, da abhängig vom Gewerbe
Montag |
8:30 und 14:00 |
- |
12:00 Uhr 16:00 Uhr |
Dienstag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |
Mittwoch |
7:30 |
- |
13:00 Uhr |
Donnerstag |
8:30 und 14:00 |
- |
12:00 Uhr 17:30 Uhr |
Freitag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |