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Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
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Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Als Fundsachen gelten Gegenstände, die dem Besitzer ohne Absicht der Eigentums- oder Gewahrsamsaufgabe abhanden gekommen sind.
Wenn der Verlierer sich nicht mehr für den Eigentümer hält (oder: das Eigentum an der Sache aufgibt), gilt der Gegenstand als herrenlos und muss nicht angezeigt werden. Der Finder erwirbt so Eigentum an der Sache.
Wenn Sie eine Sache verlieren,...
...können Sie sich gerne an den Bürgerservice wenden und fragen, ob der Gegenstand dort abgegeben wurde. Falls ein Gegenstand hier abgegeben wird, der Hinweise auf ihre Personalien gibt, werden wir Sie so bald wie möglich benachrichtigen.
Falls sie Schlüssel oder ähnliche Sachen verloren haben, bitten wir Sie persönlich zu kommen, da geprüft werden muss, ob es sich um Ihr Eigentum handelt.
Bitte berücksichtigen Sie aber, dass Fundsachen den Bürgerservice oftmals erst nach einigen Tagen oder sogar Wochen erreichen.
Wenn Ihnen ein Fahrrad gestohlen wird,...
...bitten wir Sie bei der Polizei Anzeige zu erstatten und im Bürgerservice nachzufragen, ob Ihr Fahrrad als Fundsache abgegeben wurde. Bei Fahrraddiebstählen ist es hilfreich die Rahmennummer anzugeben, so kann leichter festgestellt werden, ob ein abgegebenes Fundfahrrad Ihnen gehört.
Wer eine Sache findet,...
...die einen Wert von mehr als 10,00 Euro besitzt, hat dem Eigentümer den Fund zu melden. Falls der Eigentümer nicht bekannt ist, so ist der Fund unverzüglich beim Bürgerservice der Stadt Horn-Bad Meinberg anzuzeigen.
Bei Tieren wenden Sie sich bitte nicht an den Bürgerservice sondern an das Tierheim Detmold und die Polizei.
Tierschutz der Tat e.V.
Zum Dicken Holz 19
32758 Detmold
Tel.:05231 24468
Bei Fundhunden können Sie sich während der Öffnungszeiten auch an das Ordnungsamt wenden; hier kann in Zusammenarbeit mit dem Tierheim und der Polizei das Tier im Regelfall schnell zurück vermittelt werden.
Finderlohn:
Dem Finder steht natürlich ein angemessener Finderlohn, gemessen am Wert der gefundenen Sache zu:
bis 500€ = 5%
über 500€ = zusätzlich 3% des Mehrwertes
Möchte ein Finder Finderlohn geltend machen, so handelt es sich um eine privatrechtliche Angelegenheit zwischen Finder und Eigentümer. Der Finderlohn kann nicht beim Fundamt entrichtet oder geltend gemacht werden.
Eigentumserwerb:
6 Monate nach Anzeige des Fundes erwirbt der Finder Eigentum an der Fundsache, wenn sich der Eigentümer bis dahin nicht gemeldet hat.
Montag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 16.00 Uhr | |
Dienstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
Mittwoch | 7.30 | - | 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |
14.00 | - | 17.30 Uhr | |
Freitag | 8.30 | - | 12.00 Uhr |