Untersuchungsberechtigungsschein

1. Allgemeine Informationen:

Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz


Besondere Voraussetzungen:

  • Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
  • Hauptwohnsitz im Bereich der Stadtverwaltung

 

Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen: 

  • Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
  • erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
  • weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
  • außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
  • Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes

Bearbeitungsfristen:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.


2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten
  • ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (für den Online-Antrag)

Einen Untersuchungsberechtigungsschein können Sie unter folgendem Link online beantragen:
Untersuchungsbrechtigungsschein beantragen

Montag
8:30
und 14:00
-
12:00 Uhr
16:00 Uhr
Dienstag
8:30
-
12:00 Uhr
Mittwoch
7:30
-
13:00 Uhr
Donnerstag
8:30
und 14:00
-
12:00 Uhr
17:30 Uhr
Freitag
8:30
-
12:00 Uhr