Untersuchungsberechtigungsschein
1. Allgemeine Informationen:
Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Besondere Voraussetzungen:
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Lebensalter 14 Jahre aber unter 18 Jahre
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Hauptwohnsitz im Bereich der Stadtverwaltung
Anlässe für die Erteilung von Untersuchungsberechtigungsscheinen:
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Erstuntersuchung vor Eintritt in das Berufsleben
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erste Nachuntersuchung 9 - 12 Monate nach Aufnahme der ersten Beschäftigung
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weitere Nachuntersuchung 1 Jahr nach Ablauf der ersten Nachuntersuchung
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außerordentliche Nachuntersuchung auf Anordnung des Arztes
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Untersuchung auf Veranlassung des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamts/Bergamtes
Bearbeitungsfristen:
Der Untersuchungsberechtigungsschein wird sofort ausgestellt.
2. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Ausweispapiere des Antragstellers oder der Sorgeberechtigten bzw. Bevollmächtigten
- ein Ausweisdokument mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (für den Online-Antrag)
Einen Untersuchungsberechtigungsschein können Sie unter folgendem Link online beantragen:
Untersuchungsbrechtigungsschein beantragen
Montag |
8:30 und 14:00 |
- |
12:00 Uhr 16:00 Uhr |
Dienstag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |
Mittwoch |
7:30 |
- |
13:00 Uhr |
Donnerstag |
8:30 und 14:00 |
- |
12:00 Uhr 17:30 Uhr |
Freitag |
8:30 |
- |
12:00 Uhr |