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Sonderparkberechtigung

Wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in einem Sonderparkgebiet wohnen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Parken für Bewohner (Bewohnerparkausweis) in den entsprechend beschilderten Bereichen Ihres Bezirks beantragen

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Gültigen Personalausweis oder Pass
  • Kfz-Schein
  • ggf. Bescheinigung über die Überlassung des Kfz

 

Hinweis

Der Antrag ist bei der Stadt Horn-Bad Meinberg zu stellen. Die Entscheidung trifft der Kreis Lippe, Straßenverkehrsamt.

 


Montag 8.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr
Mittwoch 7.30 - 12.30 Uhr
Donnerstag 8.30 - 12.00 Uhr
 und  14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
 
Zuständige Behörde:
Marktplatz 4
32805 Horn-Bad Meinberg
Telefon: 05234 / 201 - 0
Fax: 05234 / 201 - 222
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