Die Stadt Horn-Bad Meinberg beabsichtigt, die im Stadtteil Horn, Burgstraße 7, gelegene Bürgerbegegnungsstätte „Burgscheune“ mit Festsaal sowie diversen Tagungs- und Versammlungsräumen neu zu verpachten. Die Verpachtung soll auch die Übernahme und den Betrieb des im Gebäude der Burg, Burgstraße 13, befindlichen „Burgkellers“ mit Brunnenkeller und Kaminkeller beinhalten. Beide Objekte befinden sich innerhalb des historischen Burgumfeldes.
Die Tagungs- und Versammlungsräume der Burgscheune sollen ortsansässigen Vereinen, Schulen, Kirchen und ähnlichen Institutionen ohne Zahlung einer gesonderten Entschädigung zur Verfügung stehen. Veranstaltungen politischer Parteien, mit Ausnahme nichtöffentlicher Sitzungen im Rahmen der Ratstätigkeit, sind in der Burgscheune sowie im Burgkeller nicht zulässig. Freiraum für eine kommerzielle Nutzung bieten insbesondere der Festsaal (mit Bühne) der Burgscheune für bis zu 400 Personen sowie der Burgkeller für bis zu 120 Personen, die wochentags meistens und an den Wochenenden stets zur Verfügung stehen.
Bewerbungen mit Nutzungskonzept und Pachtpreisgeboten werden bis zum 20.03.2020 erbeten an die Stadt Horn-Bad Meinberg, Der Bürgermeister, Marktplatz 4, 32805 Horn-Bad Meinberg.
Die Frist zur Abgabe wurde aufgrund der Coronasituation verlängert: Abgabetermin 30.04.2020.
Nähere Auskünfte und die Vereinbarung von Besichtigungsterminen sind unter Tel. 05234 201261 möglich.
Infolge der Corona-Situation ist eine Neuverpachtung der Burgscheune mit Burgkeller bis auf Weiteres verschoben.