Links:
Der Brunnentempel im Kurpark Bad Meinberg
Rechts:
Erste Ratssitzung nach der Kommunalwahl 2014
Der Inzidenzwert für Horn-Bad Meinberg hat erneut den Inzidenzwert von 350 überschritten.
Der Wert lag am 03.01.2021, 09:00 Uhr bei 353,4.
Dies hat der Kreis Lippe festgestellt und im Kreisblatt 1/2021 vom 04.01.2020 veröffentlicht.
Der Kreis Lippe verschärft seine Bestimmungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie und geht damit noch einmal über die Vorgaben der Corona-Schutzverordnung NRW hinaus. „Da sich unsere Inzidenzzahl weiter auf einem Niveau deutlich über 200 bewegt, müssen wir die Kontaktmöglichkeiten weiter einschränken, um die Menschen in Lippe besser zu schützen“, betont Landrat Dr. Axel Lehmann. In Lippe treten deshalb am Samstag, 19. Dezember, drei neue Allgemeinverfügungen in Kraft.
Hier finden Sie das Kreisblatt Nr. 123 mit drei neuen Allgemeinverfügungen , gültig ab dem 19.12.2020.
Kreisblatt Nr. 123 mit drei Allgemeinverfügungen, gültig ab dem 19.12.2020
Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund der weiterhin massiven Infektionszahlen und der Entscheidung von Bund und Ländern zu einem zweiten Lockdown wurden folgende Entscheidungen zur weiteren politischen Arbeitsweise der Stadt Horn-Bad Meinberg getroffen:
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinverfügung des Kreises Lippe zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Verhütung und Bekämpfung einer weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Lippe dienen sowie die dazugehörige Anlage.
Zusätzlich finden Sie Kartenmaterial für Horn-Bad Meinberg, das die entsprechenden Bereiche kennzeichnet.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
trotz deutlicher Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens aufgrund der Coronaschutzverordnung, die durch den starken Anstieg der Corona-Infektionszahlen notwendig wurden, möchte ich sicherstellen, dass Ihnen als Einwohnerinnen und Einwohnern die Dienstleistungen der Stadtverwaltung weiterhin zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie die aktuelle Coronaschutzverordnung
Laut dem Beschluss des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW vom 30. Oktober ist die Durchführung von den bekannten Martinsumzügen in diesem Jahr im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen grundsätzlich untersagt. Dies regelt die Coronaschutzverordnung ab dem 05.11.2020 und reagiert damit auf den starken Anstieg der Infektionszahlen der letzten Wochen.
Das Land NRW hat das Förderprogramm Mittelstand, Innovativ & Digital (MID) aufgrund der Covit-19 Pandemie angepasst.
Die Förderquoten sind für Kleinst- und kleine Unternehmen auf 80% und für mittlere Unternehmen auf 60% erhöht worden.
Die Covit-19 Pandemie hat vielen Unternehmen deutlich gemacht, dass die Digitalisierung im Unternehmen nicht ausreichend ist.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, Freibäder ab dem 20. Mai 2020 unter eingeschränkten Bedingungen für diese Saison zu öffnen. Gemäß einem Hinweis des Städte- und Gemeindebundes NRW ist das Land derzeit dabei, entsprechende Vorgaben für die Träger der Bäder zu erarbeiten.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nach langer Wartezeit darf ich Ihnen nun mitteilen, dass die städtischen Verwaltungsgebäude ab Montag, dem 11.05.2020, wieder für den Besucherverkehr zugänglich sind. Da mir Ihre Gesundheit und auch die meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig ist, erfolgt die Öffnung jedoch unter strengen Hygieneschutzvorkehrungen.